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BVerwG
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vor
»Zur Auslegung des § 225 Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung.«
»1. Die beschränkte Erbenhaftung wegen Dürftigkeit des Nachlasses (§ 1990 BGB) greift auch gegenüber der Rückforderung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz durch. 2. Liegt Dürftigkeit im Sinne des § 1990 BGB vor, so darf ein Rückforderungsbesche
»Über die Revisionen verschiedener Beteiligter kann auch dann gemeinsam durch Urteil entschieden werden, wenn eine Revision unzulässig und daher zu verwerfen ist (§ 63 Abs. 3 BVerwGG - § 144 Abs. 1 VwGO).«
»1. Die Freistellung von zu Wurst oder Fleischwaren verarbeitetem Fleisch von der Ausgleichsabgabe für frisches Fleisch ist in das pflichtgemäße Ermessen der Gemeinde gestellt; sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Landesministers. 2. Fleischbe- und
»Der Begriff der sozialen Gründe in Art. 5 des Unterzeichnungsprotokolls vom 26. August 1952 zum deutsch-schweizerischen Abkommen über die Freigabe deutscher Vermögenswerte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der richterlichen Nachprüfung weitgehend u
»1. Die Änderung eines Bescheides oder einer Vereinbarung wegen veränderter Verhältnisse kann auch der Rechtsnachfolger eines Besatzungsgeschädigten verlangen, und zwar auch dann, wenn er bereits vor der behördlichen Regelung des Besatzungsschadens kraft
»1. Der Beschwerdeausschuß in Lastenausgleichssachen ist nicht befugt, seine im Beschwerdeverfahren getroffene Entscheidung nach deren Bekanntgabe an die Beteiligten gegen deren Willen zu ändern (Bestätigung und Fortführung von BVerwG III 210.58, Urteil v
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Jagdhütte im Außenbereich
»Ein Schulkonferenzbeschluß, durch den eine Schulstrafe verhängt wird, ist seinem Wesen nach geheim.«
»1. Ob die durch § 25 des Wehrpflichtgesetzes begründete Pflicht, zivilen Ersatzdienst zu leisten, mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist nicht mehr zu prüfen, nachdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45) e
»1. Werden in einem Rechtsstreit über die Abfindung eines Teilnehmers in einem Flurbereinigungsverfahren die Schätzungsergebnisse angegriffen, so kann das Flurbereinigungsgericht in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Nachsi
»Die Wirksamkeit der Rücknahme einer zahnärztlichen Bestallung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952 setzt nicht voraus, daß der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte noch im Zeitpunkt der verwaltungsgeri
»Eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 2 GewO auf das Recht der Heilberufe ist nicht zulässig. Zur Frage, ob bzw. inwieweit eine von einem Strafgericht gegen einen Zahnarzt gemäß § 42 StGB verhängte berufliche Beschränkung unter Berücksichtigu
»Bei der Zusammenrechnung der Einkünfte des unmittelbar Geschädigten mit den Einkünften seiner Familienangehörigen zur Schadensberechnung bei Verlust an Hausrat bleiben die Einkünfte solcher Familienangehöriger außer Betracht, die im Zeitpunkt der Schädig
»Notwendige Voraussetzungen für die Wahrnehmung eines Amtes (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG) sind besondere Fachkenntnisse nur, wenn dem Beamten ohne sie ein Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung auf Grund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach der V
»1. Zur Frage, ob der Grundsatz der Einheitlichkeit der Pflegesätze gewahrt ist, wenn Universitätskliniken einzelnen Sozialversicherungsträgern verbilligte Pflegesätze einräumen. 2. Zur Entscheidung der Frage zu Ziffer 1 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeb
»1. Zur Bedeutung des § 5 BundespflegesatzVO (Bildung von Gruppenpflegesätzen). 2. Zur Frage, welche Gesichtspunkte für die Eingruppierung von privaten Krankenanstalten als maßgebend anzusehen sind.«
»Ein Verkaufserlös für Grundvermögen, der im notariellen Kaufvertrag zum Zweck der Steuerhinterziehung verschwiegen worden ist, gilt nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 der 5. ASpG-DV als einer bei Beginn des 1. Januar 1940 bestehenden Sparanlage gleichgestellt.
»§ 258 Abs. 1 Nr. 2 LAG ist auch dann anzuwenden, wenn der Empfänger eines Aufbaudarlehens durch Erbgang einen Anspruch auf Hauptentschädigung erworben hat.«
»1. Zur Nachholung des Vorverfahrens während des Prozesses. 2. Lebt ein Hilfsbedürftiger in eheähnlicher Gemeinschaft, so beeinflußt dies seine Hilfsbedürftigkeit nur insoweit, als der Partner ihm tatsächlich Unterhalt gewährt. 3. Sind beide Partner einer
»1. Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds unterliegt nicht der Vorschrift des § 67 Abs. 1 VwGO, soweit seine Beteiligung am Verfahren auf der ihm durch § 77 AKG eingeräumten Stellung beruht. 2. Eine Anschlußrevision kann jedenfalls auch unmitte
»1. § 9 b Häftlingshilfegesetz ist mit dem Gleichheitssatz und mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes vereinbar. 2. Der politische Häftling ist auch dann nur wegen seines persönlichen Verhaltens nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen worden, we
»Eine Förderung des Nationalsozialismus kann auch darin gelegen haben, daß ein führendes Mitglied einer mit der NSDAP verbündet gewesenen Partei einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet hat, daß die NSDAP an die Macht kommen konnte.«
»1. Die Entscheidung über die Erteilung der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes ist für andere Behörden und Stellen als die Ausstellungsbehörde nicht verbindlich; sie ist auch für die Ausstellungsbehörde nicht verbindlich, soweit es
»1. Zum Begriff des Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit. 2. Wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit ist von den Leistungen der Häftlingshilfe nur ausgeschlossen, wer schuldhaf
»1. Auf das formale Element der Staatsangehörigkeit kommt es bei der Frage, ob eine Auswanderung ins Ausland vorliegt, nicht an, jedenfalls nicht für den Bereich des Lastenausgleichsgesetzes. 2. Wesentlich für den Begriff der Auswanderung ist nicht allein
»Zur Frage, wie der Wahlvorstand einen Wahlvorschlag zu behandeln hat, dem die gefälschte Zustimmungserklärung eines auch auf einem anderen Wahlvorschlag kandidierenden Bewerbers beigefügt ist.«
»Zum Begriff der 'Aufnahme in die Familiengemeinschaft' im Sinne des § 4 b Abs. 2 Buchst. c G 131 (F. 1957).«
»1. Die Anwendung der beamtenrechtlichen Rückforderungsvorschriften und der Ruhensvorschriften des Versorgungsrechts verstößt nicht gegen Grundsätze des Wiedergutmachungsrechts. 2. Ist bei der Auszahlung von wiedergutmachungsrechtlichen Versorgungsleistun
»§ 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO enthält den das gesamte deutsche Verfahrensrecht beherrschenden Grundsatz der Parteiöffentlichkeit. Die demgegenüber in Satz 2 aufgestellte Ausnahmevorschrift ist eng, und zwar dahin auszulegen, daß nur nach dem pflichtgemäß aus
»Die einer Gewerkschaft aus der Beteiligung an einem Wahlanfechtungsverfahren entstandenen Anwaltskosten braucht die Dienststelle nicht zu tragen.«
»Zur Frage des Ermessensspielraums des Personalrats bei Freistellungsvorschlägen.«
»Die Beendigung der Eigenschaft eines Grundstücks als Sparanlage wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Gläubigers aufrechterhalten bleibt. Der Entschädigungsanspruch des Altsparers ergibt sich aus dem geset
»1. Ein Vorzugssperrkonto für einen Devisenausländer kann eine Spareinlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ASpG sein. 2. Die Bestimmung des § 10 Abs. 2 der 5. ASpG-DV, daß in dem Fall des Abs. 1 Nr. 7 der frühere Vermögenswert am 1. Januar 1940 im Eigentum
»Unterläßt das Verwaltungsgericht eine notwendige Beiladung, so ist dieser Verfahrensmangel vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen, jedenfalls wenn der Beizuladende widerstreitende Interessen verfolgt.«
»Der für die Aufgabe eines Gewerbebetriebes geleistete Gegenwert ist ein gleichgestellter Vermögenswert im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 der 5. ASpG-DV.«
»1. Zum Verhältnis von § 13 Abs. 1 zu § 13 Abs. 3 LAG. 2. Ein Gegenstand, der in der Absicht erworben ist, ihn gewerblich zu nutzen, kann auch dann nicht als Teil eines Betriebsvermögens gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 LAG angesehen werden, wenn die beabsichtigte
»Auch selbsthergestelltes Bild- und Filmmaterial eines Schriftstellers und Bildberichterstatters kann zum Betriebsvermögen gehören.«
»Hätte ein Geschädigter ohne Verfolgung die Rechtsstellung eines Hochschullehrers erreicht, so ist die Erfüllung seines Anspruchs auf Wiederanstellung als Hochschullehrer davon abhängig, daß ihm seitens einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule die ve
»1. Die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteils bedeutet die rechtskräftige positive Feststellung des mit der negativen Feststellungsklage bekämpften Rechts des Gegners. Die Rechtskraft einer solchen positiven Feststellung bew
»Keine Zulassung der Revision, wenn das Berufungsurteil auf einer in mehreren Gesetzen wörtlich wiederkehrenden Vorschrift beruht, die abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber zu einem anderen Gesetz ergangen ist als das Berufungsurteil
»Zur Unfallfürsorge für einen Dienstunfall, den ein Beamter vor Verkündung des Deutschen Beamtengesetzes erlitten hat.«
»1. Ein Sowjetzonenflüchtling, dem nach den damaligen Vorschriften eine volle Hausratbeihilfe bewilligt und ausgezahlt war, kann nach einer späteren durch ein Änderungsgesetz eingetretenen Erhöhung ohne weiteres den Erhöhungsbetrag verlangen; es bedarf da
»Mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und mit dem Grundgesetz ist die Vorschrift vereinbar, daß beim Ableben des Beamten in noch nicht abgewickelten Beihilfefällen anderen Personen als den Hinterbliebenen Beihilfe nur dann gewährt werden kann, wenn sie
»Die Verbesserung des Rangdienstalters wegen persönlicher Tapferkeit vor dem Feinde reicht für die Berücksichtigung als Tapferkeitsbeförderung im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nicht aus.«
»Eine Festhaltung unter dauernder Bewachung liegt nur vor, wenn die mit der Festhaltung bezweckte Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch Anwendung oder Androhung von körperlichem Zwang erreicht wird. Die Verschleppung endet nicht notwendig mit dem Verl
»1. Die Erhebung des Zuschlages zur Ausgleichsabgabe auf frisches Fleisch wegen verspäteter, unvollständiger, unrichtiger oder unterlassener Anzeige ist zulässig. 2. Der Zuschlag ist weder eine Kriminalstrafe, noch eine Steuerstrafe, noch eine Geldbuße, s
»Über die Voraussetzung, unter denen ein Gewerbetreibender Klage auf Feststellung erheben kann, daß er sein Gewerbe ausüben dürfte, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.«
»Die Versagung der in § 100 Abs. 2 der Handwerksordnung der obersten Landesbehörde vorbehaltenen Genehmigung kann von der Handwerkskammer auch dann mit der Anfechtungsklage angegriffen werden, wenn es sich bei der genehmigungsbedürftigen Maßnahme um einen
»1. Ist die Erteilung einer Ausnahmebewilligung beantragt, so ist gegebenenfalls vorweg zu prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle ohne eine solche Bewilligung möglich ist. 2. Zur Handhabung des § 86 Abs. 3 VwGO.«
»Zum Begriff der Prüfung im Sinne von § 57 Abs. 3 PersVG.«
»1. Zum Begriff des Wegeunfalls (hier: Familien-[Wochenend-]Heimfahrten gelten nach nordrhein-westfälischem Landesrecht nicht als Dienst, wenn sie sich vor dem 1. Juli 1962 ereignet haben). 2. Zur Berücksichtigung von Gesetzesänderungen bei Verpflichtungs
»Auch für Spätfolgen besteht ein Rechtsanspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz. § 57 AbgG findet auch dann Anwendung, wenn in dem abzuändernden Bescheid eine wiederkehrende Entschädigungsleistung wegen Fehlens von Schadensfolgen abgelehnt wor
»1. Die Zustimmung zur Baugenehmigung nach § 9 Abs. 2 FStrG kann nicht mit der Verpflichtungsklage erstritten werden. 2. Nur die Versagung der Zustimmung durch die oberste Landesstraßenbaubehörde bindet die Baugenehmigungsbehörde. 3. Die Entscheidung, ob
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Errichtung einer Tankstelle an einer Bundesstraße nach § 9 Abs. 2 und 3 FStrG versagt werden darf.«
»Ein Kriegssachschaden als Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG setzt voraus, daß dieser Schaden im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) entstanden ist.«
»Auf den in § 255 Abs. 2 LAG festgesetzten Höchstbetrag für Aufbaudarlehen, die einem einzelnen Anspruchsberechtigten insgesamt gewährt werden können, sind auch solche Darlehen anzurechnen, die nach § 258 Abs. 1 LAG in Hauptentschädigung umgewandelt worde
»1. Die Stellenzulage nach § 21 Abs. 2 BBesG kann nur gezahlt werden, wenn die Behörde im Organisations- und Stellenplan das von dem Beamten oder Berufssoldaten wahrgenommene Amt tatsächlich mit einer Planstelle der höheren Besoldungsgruppe ausgestattet h
»Zur Frage, welche Bedeutung der Teilnahme eines Mitgliedes des Prüfungsausschusses (bei einer Schulprüfung) an der Abschlußkonferenz zukommt und ob das Fehlen eines Mitgliedes gegen allgemeine Prüfungsgrundsätze verstößt.«
»1. Eine wesentliche Änderung der Prüfungsbedingungen während des Prüfungsverfahrens ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein als Hochschullehrer tätiger Prüfer als befangen anzusehen ist, wenn
»Das Fehlen des Willens, eine Zustellungshandlung vorzunehmen, ist kein Zustellungsmangel; das Vorhandensein dieses Willens ist unabdingbare Voraussetzung der Zustellung.«
»1. Hat eine Behörde (Fürsorgeamt) einen Geschädigten im Sinne des Lastenausgleichsrechts sozialbetreut und hat sie es versäumt, rechtzeitig die Stellung eines Antrages auf Kriegsschadenrente nach dem LAG zu veranlassen, obwohl der Geschädigte seine Anspr
»'Der Zeitpunkt der Freigabe der Sache' (§ 12 AbgG) ist der im Freigabebescheid bezeichnete Tag der Freigabe, mangels einer Bezeichnung der Tag, dessen Datum der Freigabebescheid trägt; auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides kommt es nicht an.«
»Zum Begriff des 'Einkommens aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst' im Sinne des § 158 Abs. 1 BBG.«
»Der Antrag eines nicht vertriebenen Beteiligten an einem im Vertreibungsgebiet verlorengegangenen Wirtschaftsgut einer Gesamthandsgemeinschaft kann nicht zu einer Schadensfeststellung und daher auch nicht zu einer Bestimmung des Feststellungsamts durch d
»Über den Umfang des Importeurrisikos bei Anwendung des erleichterten Einfuhrverfahrens im Rahmen des § 8 des Getreidegesetzes.«
»Über die Befugnisse der Einfuhr- und Vorratsstelle im Rahmen von § 8 des Getreidegesetzes.«
»Kraftdroschkenverkehrsunternehmer und Bewerber um die Erteilung einer derartigen Genehmigung können die Erteilung der Genehmigung an andere Bewerber nicht mit Klage anfechten.«
»Zur Anwendung des Prioritätsgrundsatzes bei der Zuteilung von Genehmigungen für den Kraftdroschkenverkehr.«
»Die Anträge auf Erhöhung des Anfangs- und/oder auf Herabsetzung des Endvergleichswertes können noch vorm Verwaltungsgericht gestellt werden; dieses hat sachlich auf sie einzugehen.«
Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben
»Zum gesetzlichen Ermessensrahmen bei der Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit nach Vollendung des 62. Lebensjahres.«
»Zum Schutz des Vertrauens des Bürgers in die Fortdauer der Zuständigkeit einer Behörde (grundsätzlich bejaht). Zur Rechtswirksamkeit eines vor dem Inkrafttreten der anspruchsbegründenden Norm gestellten Antrags. Zur Auslegung des an eine Behörde gerichte
»1. Kriegsunfallversorgung eines Ruhestandsbeamten nach § 181 a BBG setzt einen Unfall im Rechtsstand als Beamter voraus; offen bleibt, ob auch der Rechtsstand als Berufssoldat genügen würde. Das gilt sinngemäß für die Versorgung eines ehemaligen Berufsso
»1. Ist der Anspruch auf Hauptentschädigung abgetreten und stirbt der Abtretende, so kommt es für die bevorzugte Befriedigung wegen hohen Lebensalters auf die Person des Abtretenden, nicht auf die seines Erben oder des Abtretungsempfängers an. 2. Ein Verw
»1. Der Leiter des Kreis- oder Bezirkswehrersatzamtes ist zum Rechtsstreit über einen Bescheid der bei diesen Behörden errichteten Ausschüsse und Kammern nicht beizuladen (§ 65 VwGO). 2. Ein elterlicher Betrieb im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 des We
»Die Sorge einer berufstätigen Mutter um die Beaufsichtigung eines sog. Schlüsselkindes begründet in der Regel keinen die Zurückstellung des wehrpflichtigen Sohnes vom Wehrdienst rechtfertigenden besonderen Notstand (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b des
»1. Im Rechtsstreit über einen wehrbehördlichen Musterungsbescheid wird die Bundesrepublik durch die Wehrbereichsverwaltung vertreten. 2. Gegen die Ablehnung der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen besonderer Härte (§ 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes) is
»§ 29 Abs. 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes regelt abschließend, aus welchen Vorschlagslisten Ersatzmitglieder in den Personalrat zu entnehmen sind.«
»Unfallausgleich steht schon seit dem Inkrafttreten des Bundesbeamtengesetzes auch den Beamten auf Widerruf zu, deren Arbeitskraft durch ihr Amt nur nebenbei beansprucht wird.«
»Die Beschränkung des Zugangs zu dem bayerischen Vorbereitungsdienst für den höheren staatlichen Forstdienst durch die Festlegung einer jährlich wechselnden, jeweils dem Nachwuchsbedarf des höheren staatlichen Forstdienstes in Bayern angepaßten Mindestprü
»Auch der Name einer wirklich existierenden Person kann ein Deckname im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 7. WAG-DV sein.«
»Ein Zusammenhang mit den Kriegsergebnissen im Sinne des § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes besteht auch dann, wenn eine Einzelperson ohne organisatorischen Zusammenhang mit den Streitkräften oder Partisanengruppen durch Sabotagehandlungen in den Ablauf de
»Die Kostenentscheidung im Urteil auf eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist von Amts wegen und gegen Sicherheit (§ 710 ZPO) für vorläufig vollstreckbar zu erklären.«
»Der Erbe eines Ausgleichsbewerbers hat die Ausschließung des Erblassers von Ausgleichsleistungen jedenfalls dann gegen sich gelten zu lassen, wenn der Ausschließungsbescheid dem Erblasser noch zu dessen Lebzeiten zugestellt war, ohne Rücksicht darauf, ob
»1. Der Vertreter des öffentlichen Interesses kann sich noch nach dem Abschluß des Berufungsverfahrens, jedenfalls bis zum Ablauf der Revisionsfrist, an dem Verfahren beteiligen, um Revision einzulegen. 2. Die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtsho
»1. Bei Einlegung der Sprungrevision ist die Zustimmung des Beigeladenen auch dann nicht zu fordern, wenn er in der Vorinstanz dem Revisionskläger entgegengetreten ist. 2. Eine Abweichung im Sinne des § 11 Abs. 3 VwGO liegt nur dann vor, wenn die Rechtsfr
»§ 37 a G 131 erfaßt - jedenfalls bei unmittelbarer Anwendung - nur die Beamten auf Widerruf, die sich am 8. Mai 1945 sechs Jahre in einer Planstelle bewährt hatten (§ 30 Abs. 2 DBG); Verwaltungsübungen und Zusagen, die eine Abkürzung der Bewährungsfrist
»Ein Geschädigter, der zwar geheiratet hatte, bei Eheschließung mit seinem Hausrat aber noch keinen eigenen Haushalt führte und - trotz Eheschließung - einen solchen im Schadenszeitpunkt auch nicht geführte hat, ist einem unverheirateten Geschädigten nach
»Bei Ruhestandsbeamten genügt für die Gewährung von Kriegsunfallversorgung nach § 181 a BBG nicht, daß der Unfall im Rechtsstand als Berufssoldat erlitten wurde (Ergänzung von BVerwGE 16, 206).«
»Zum Begriff der 'nicht zu erwartenden' Wiedererlangung der vollen Verwendungsfähigkeit bei der Entlassung von Polizeivollzugsbeamten wegen Dienstunfallfähigkeit.«
»Art. 19 Abs. 4 GG ist verletzt, wenn eine Behörde ein Abrißgebot mit einer derart kurzen Frist androht, daß der Betroffenen effektiv nicht in der Lage ist, wirksamen Rechtsschutz zu erlangen.«
»Der gewerbliche Charakter einer juristischen Person des privaten Rechts ist zu verneinen, wenn ihre Mitglieder vorwiegend freien künstlerischen Berufen angehören und sie nur als eine Hilfsorganisation diese Mitglieder anzusehen ist. Die Rechtsnorm, in de
»Zur Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs der Bundesfernstraßen. Das gesetzliche Verbot der Anlagen der Außenwerbung im Schutzstreifen des § 9 Abs. 1 FStrG außerhalb der Ortsdurchfahrten ist verfassungsmäßig. Eine Reklame für Autoreifen an e
»1. Zum Begriff 'Anlage der Außenwerbung' im Sinne des § 9 Abs. 6 FStrG. 2. Für die Feststellung, ob eine Ortsdurchfahrt im Sinne des § 9 Abs. 7 letzter Satz FStrG vorliegt, kommt es nicht auf die Festsetzung durch die oberste Landesstraßenbaubehörde nach
»Die Ablehnung der Genehmigung der Wahlordnung einer Industrie- und Handelskammer ist ein Verwaltungsakt. Die Wahlordung kann bestimmen, daß eine beschränkte Zahl der Mitglieder der Vollversammlung durch die übrigen von den Kammerzugehörigen zuvor unmitte
»Die Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter die einzelnen Räume ganz oder überwiegend als möbliertes Zimmer weitervermietet.«
»1. Unterschiedliche Durchschnittsmieten für verschiedene öffentlich geförderte Wohnungen in einem Gebäude dürfen nur dann genehmigt werden, wenn für diese Wohnungen unterschiedliche öffentliche Mittel bewilligt worden sind. 2. Grundsätzlich bleibt der Ba
»1. Die nachträgliche Anerkennung eines nach dem 30. Juni 1953 und bis zum 30. Juni 1956 bezugsfertig gewordenen Eigenheims als steuerbegünstigte Wohnung hat für einen vor dem 1. Januar 1955 gegebenen Baukostenzuschuß nicht zur Folge, daß auch die Einkomm
»1. Dienen zwei durch einen Mauerdurchbruch verbundene Wohnungen der Führung eines Haushalts, dann sind die Wohnflächen beider Wohnungen zusammenzurechnen. 2. Die als Arztpraxis genutzten Räume einer Wohnung sind in die Berechnung der Wohnfläche einzubezi
»Der Zurücknahme einer Ernennung, die durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde, steht die schon vorher verfügte Versetzung des betroffenen Beamten in den Ruhestand nicht entgegen.«
»Die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 LAG, wonach als bestimmender Wohnsitz insbesondere der Wohnsitz anzusehen ist, an dem die Familienangehörigen gewohnt haben, stellt nur eine allgemeine, nicht aber eine bindende, ohne Ausnahme geltende Auslegungsrege
»Der Feststellung eines Verteibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen zugrunde zu legende Einheitswert braucht zwar nicht durch Urkunden, sondern kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden. Durch Nachweis oder Glaubhaftmachung einzelner Element
»1. Die Zurücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Dienstherr den wahren Sachverhalt hätte kennen müssen. 2. Die Ernennung ist durch jede Täuschung 'herbeigeführt' ohne die sie unterblieben wäre.«
»Zum Ausschluß von Schadensersatzansprüchen eines Beamten wegen verspäteter Zahlung von Dienst- oder Versorgungsbezügen.«
»Hat der überlebende Ehegatte des unmittelbar Geschädigten nach dessen Tode eine Entschädigungsrente gemäß § 261 Abs. 2 LAG bezogen, so sind die Zahlungen auf den Grundbetrag der Hauptentschädigung gemäß § 283 LAG anzurechnen und nicht zunächst auf den An
»Das Verwaltungsgericht kann prüfen, ob das Verbleiben des Soldaten in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde; die Entlassungsbehörde hat keinen der gerichtlichen Nachprüfung entzogenen B
»Zur Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung seiner Ernennung durch arglistige Täuschung.«
»Die Klage gegen eine behördliche Anordnung, die ihrem wesentlichen Inhalt nach als Rechtsnorm hätte ergehen müssen, ist dennoch zulässig und führt zu ihrer Aufhebung, wenn diese Anordnung in der Form eines Verwaltungsaktes ergangen ist (Zustellung statt
»§ 22 Abs. 2 FG ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn der Geschädigte zur Abgabe einer Vermögenserklärung für den letzten Veranlagungszeitraum vor der Schädigung verpflichtet war.«
»Dem Geschädigten steht nur eine einzige Entschädigungsleistung aus dem Lastenausgleich zu, wenn er zunächst Hausrat durch Vertreibung einbüßt und den - nicht aus öffentlichen Mitteln - wiederbeschafften Hausrat durch Zonenflucht ebenfalls verliert.«
»1. Ungeachtet des § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO eröffnet § 144 Abs. 4 VwGO dem Revisionsgericht im Rahmen der Prüfung, ob sich die Entscheidung selbst aus anderen Gründen als richtig darstellt, die Möglichkeit, die Anwendung sachlichen Rechts auch dann zu übe
»Ein deutscher Staatsangehöriger aus dem Memelland, der auf seiner Flucht vor der sowjetischen Armee reichsdeutsches Gebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 erreicht hat, dort im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der militärischen Kriegsführu
»Auch nach teilweiser Umwandlung eines Wohnungsbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz in Hauptentschädigung bleibt der 'ursprüngliche Darlehensbetrag' Bemessungsgrundlage für die Tilgungsbeträge.«
»Der Kinderzuschlag ist nicht über das fünfundzwanzigste Lebensjahr des Kindes hinaus zu gewähren, wenn dessen Schulausbildung länger dauert, weil der Beginn eines Schuljahres verlegt wurde.«
»1. Auch ein nicht über öffentliche Wege führender Güterkraftverkehr auf Baustellen kann Werkverkehr im Sinne von § 48 des Güterkraftverkehrsgesetzes sein. 2. Über die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes, daß die Verlegung des S
»Der Verwaltungsrechtsweg ist für den Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule (im Sinne des Schulrechts in Nordrhein-Westfalen) ebenso wie für die Anfechtung einer an einer solchen Schule mißlungenen Aufnahmeprüfung gegeben.«
»1. Die gemäß § 74 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend geltenden Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes über das Beschlußverfahren umfassen auch den dritten Rechtszug. 2. Über den Begriff der abweichenden
»Zu den Einkünften eines überwiegend von dem Unterhaltshilfeberechtigten unterhaltenen Kindes gehören auch Leistungen, die dem Kinde wegen eines einem Dritten gewähren Kinderzuschlages (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 BBesG) zugute kommen. Sie sind - im Regelfalle unte
»Zur Auslegung des Begriffsmerkmals 'in Ausübung des Dienstes' im Dienstunfallrecht.«
»Brüder im Sinne des die Befreiung vom Wehrdienst regelnden § 11 Abs. 2 Halbsatz 1 des Wehrpflichtgesetzes sind auch Halbbrüder.«
»1. Eine Wehrdienstausnahme nach § 13 a des Wehrpflichtgesetzes ist bis zum Inkrafttreten der Verordnung über die für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz vorgesehenen Wehrpflichtigen vom 27. Mai 1963 nicht begründet worden. 2. Ein zur Dienstlei
»Eine Entscheidung nach § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn vor Einfügung dieser Vorschrift in das Gesetz bereits ein Disziplinarverfahren nach § 9 G 131 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen worden war.«
»1. Die öffentliche Gewalt verletzt das Recht des einzelnen auf wirksamen Rechtsschutz, wenn sie eine gegen ihn gerichtete Maßnahme ohne zwingenden Grund so kurzfristig angeordnet und durchsetzt, daß ihm keine ausreichende Zeit zur Erlangung des ihm geset
»1. Zur Zulässigkeit von Klagen einer Gemeinde gegen Maßnahmen staatlicher Behörden, die die Rechtsstellung von Gemeindebeamten betreffen. 2. Zur 'Verfügungsbefugnis' der Behörden, auch von zwingend normierten eingreifenden Maßnahmen aus Beweisgründen abz
»Ist der Unfalltatbestand des § 135 BBG nicht erfüllt, so hat der Bund auch dann keine Unfallfürsorge zu leisten, wenn vor der Übernahme des Beamten in den Bundesdienst nach dem für das frühere Dienstverhältnis geltenden Recht ein Dienstunfall anerkannt w
»Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus Versorgungseinrichtungen der Ärztekammern ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben. Der Begriff der Sozialversicherung in § 51 Abs. 1 SGG ist auf die klassischen Zweige der Sozialvers
»1. Der Stichtag des 1. August 1945 in § 2 AbgG bezieht sich nicht auf den Eintritt des Schadens, sondern auf die schädigende Handlung oder Unterlassung. 2. Das Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 4. Dezember 1958 über die Gewährung eines H
»Die Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGebO entsteht nicht, wenn die Behörde ein Rechtsmittel gegen ein Urteil zurücknimmt, durch das der angefochtene Verwaltungsakt aufgehoben worden ist.«
»Die Befugnis der Gemeinden, die Benutzung ihrer Friedhöfe durch Satzung zu regeln, wird durch Art. 2 des Grundgesetzes begrenzt. Dunkle polierte Grabsteine dürfen nicht verboten werden, sofern der Friedhofsbenutzer nicht an anderer Stelle einen solchen G
»1. Die Verpachtung einer Molkerei und Verwendung des Molkereigrundstücks als Sammelstelle durch die Pächter für die Dauer der Pachtzeit schließen die Festsetzung von Liefer- und Abnahmeverpflichtungen zwischen den Vertragsparteien gemäß § 2 MFG nicht aus
»1. Unter den Begriff der Molkerei im Sinne der §§ 1, 2 MFG fallen nicht Milchsammelstellen und Rahmstationen. 2. Zur Bedeutung des Unterschiedes zwischen Verpachtung einer Molkerei auf unbestimmte Zeit und Aufgabe des Molkereibetriebes für das Fortbesteh
»Die den Verwaltungsgerichten in §§ 26 und 76 des Personalvertretungsgesetzes eingeräumte Entscheidungsbefugnis erstreckt sich weder auf die Frage, ob ein Beamter bei Ausübung seiner Funktionen als Mitglied des Personalrats gegen die ihm in seiner Stellun
»Die vom 11. ÄndG LAG getroffene Regelung des Verlustes von Berufserzeugnissen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»Die besatzungsgeschädigte Ehefrau hat einen eigenen Anspruch auf Entschädigung wegen Erwerbsminderung auch dann, wenn sie nur in der Führung des Haushalts oder in der Mitarbeit im Geschäft ihres Ehemannes beeinträchtigt ist.«
»Auch für zwangsarbeitsverpflichtete, jedoch arbeitsunfähige und deshalb nicht zur Arbeit herangezogene Volksdeutsche gilt die in BVerwGE 8, 98 herausgestellte Vermutung, daß diejenigen Deutschen in Jugoslawien, die im Anschluß an ihre Internierung sich z
»In der Vereinbarung täglicher Kündigung bei Einrichtung eines Depositenkontos liegt nicht die Vereinbarung einer Kündigungs- oder Anlagefrist.«
»1. Richtiger Beklagter ist der Beschwerdeausschuß, wenn er auf Beschwerde des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds einen Bescheid des Ausgleichsausschusses aufhebt. 2. Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds kann, wenn ihm die Entscheid
»1. Gegen den Ausschließungsbescheid ist ohne Vorverfahren sogleich die Klage zum Verwaltungsgericht statthaft. 2. Angaben über den Kaufpreis eines im Vertreibungsgebiet belegenen Wirtschaftsgutes sind seit dem Inkrafttreten der 7. FeststellungsDV Angaben
»1. Es beeinflusse den Bezug von Unterhaltshilfe, wenn der Berechtigte, dessen Grundstück, auf dem er bisher ein eigenes Behelfsheim bewohnte, mit seinem Einheitswert unter der Schongrenze liegt und das er nun mit einem Erbbaurecht zugunsten eines erbbere
»In Lastenausgleichssachen kann die Beschwerde zum Beschwerdeausschuß nicht fernmündlich eingelegt werden.«
»Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört nicht notwendig eine unmittelbare Behinderung (Wortentzug), sie kann im Einzelfall auch vorliegen, wenn der Kläger durch einen nicht zutreffenden ehrenrührigen Vorwurf hinsichtlich seines Verhaltens in der mün
»Wenn das Gericht einen noch nicht erledigten Beweisbeschluß aufhebt, muß es den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor es ein Urteil verkündet (Weiterbildung von BVerwGE 12, 268).«
»Zur Frage der Fortgeltung von Vorschriften des ehemaligen Reichsrechts, durch die in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten Währung umgestellt worden ist.«
»Ein unechter Kriegsgefangener ist auch dann in ausländischem Gewahrsam verstorben, wenn er wegen Krankheit zwar aus dem engbegrenzten Gewahrsam entlassen wurde, sich aber aus demselben Grunde nicht aus dem Banne der Gewahrsamsmacht lösen konnte.«
»1. Der Antrag nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz kann formlos auch dadurch gestellt werden, daß der ehemalige Kriegsgefangene bei Gelegenheit eines Antrages nach dem Heimkehrergesetz den entschädigungsfähigen Sachverhalt der Kriegsgefangenscha
»Das 'Ramso-Spiel' ist ein Glücksspiel.«
»Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtssta
»Die vom Großen Senat des Bundessozialgerichts in seinem Beschluß vom 9. Juni 1961 (BSozGE 14, 246 = NJW 1961 S. 2277 - DVBl. 1962 S. 27) gewonnenen Erkenntnisse auf dem Gebiet des Versorgungsrechts (§ 58 BVG a. F.) gelten nicht für die Fristvorschriften
»Die Weigerung der Krankenkasse, wegen Erschöpfung des für bestimmte Aufwendungen vereinbarten Jahreshöchstbetrages weitere Aufwendungen zu erstatten, ist keine zur Erhöhung des regelmäßigen Bemessungssatzes der Beihilfe führende Einstellung der Leistunge
»Der regelmäßige Bemessungssatz der Beihilfe erhöht sich nicht, wenn Aufwendungen freiwillig Versicherter für kieferorthopädische Behandlungen von der Versicherung nicht erstattet werden.«
»Über einen Wiedereinsetzungsantrag kann nach § 60 VwGO durch Urteil oder durch Beschluß entschieden werden.«
»1. Wird eine gesetzliche Antragsfrist mit Wirkung vom Inkrafttreten des Gesetzes nachträglich verlängert, so ist bei der Prüfung der Frage, ob die Antragsfrist gewahrt ist, nur von der verlängerten Frist auszugehen. Ein vor der Gesetzesänderung 'verspäte
([Un-] Zulässigkeit eines einem in Aufstellung befindlichen entsprechenden Bebauungsplans bei geäußerten rechtlichen Bedenken durch die Baufausichtsbehörde) 1. Nach § 33 BBauG ist in Gebieten, für die die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im S
Eine »Express-Schuhbar« zur Ausführung einfacher (»glatter«) Reparaturen wird nicht handwerksmäßig betrieben, wenn die Handarbeit so stark hinter den Einsatz technischer Betriebsmittel zurücktritt, daß die anfallenden Arbeiten in zufriedenstellender Weise
Eine chemische Reinigung/Wäscherei, die ausschließlich mit Maschinen betrieben wird, welche von ungelernten oder kurzfristig angelernten Beschäftigten bedient werden, ist kein Handwerksbetrieb.
»1. 'Alleinstehend' kann die Tochter eines Kriegsschadenrentenbeziehers auch dann sein, wenn sie ihrerseits ein im Ausland lebendes erwachsenes Kind hat. 2. Mit den Kriegsschadenrente beziehenden Eltern (oder einem Elternteil) kann eine alleinstehende Toc
»Betreibt ein Unternehmer die Instandsetzung von Schuhen in 10 Städten in 18 Werkstätten mit insgesamt 160 Arbeitskräften bei einem Jahresumsatz von 2 Millionen DM, so sind die einzelnen Werkstätten keine eintragungspflichtigen handwerklichen Nebenbetrieb
»Ein Unternehmer, der in einem Großbetrieb Kleidungsstücke aller Art wäscht, reinigt, färbt und ausbessert, kann diesem Betrieb eine Schuhinstandsetzungswerkstatt angliedern und deren Eintragung als handwerklichen Nebenbetrieb verlangen, wenn dieser von e
»Daß die alleinstehende Tochter, die in die den Eltern gewährte Kriegsschadenrente nachrücken will, bereits vor der Schädigung, schon vor dem 1. April 1952 oder schon vor deren Einweisung in die Kriegsschadenrente mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt ge
»Ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren notwendig war (§ 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO), ist vom Standpunkt einer verständigen Partei aus und nicht aus der Sicht einer rechtskundigen Person zu beurteilen. Die Vertretung eines Kriegsdienstverweigere
»Der Kostenentscheidung im behördlichen Widerspruchsverfahren (§§ 72, 73 VwGO) sind die §§ 154 ff. VwGO, insbesondere die Vorschrift des § 162 Abs. 2 Satz 2 über die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren zugrunde zu legen.«
»1. Über die Voraussetzungen, unter denen eine Privatschule als Ersatzschule zu genehmigen ist. 2. Der Begriff der Ersatzschule im Sinne von Art. 7 Abs. 4 GG darf nicht dadurch eingeschränkt werden, daß die Verwaltungsbehörde für die Erteilung der Genehmi
»Die nach § 31 Abs. 2 des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr auf die Bundesrepublik übergehende Forderung ist privatrechtlicher Natur.«
»Gemäß der in § 73 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin vom 21. März 1957 enthaltenen Regelung sind die Verwaltungsgerichte nicht dazu berufen, darüber zu entscheiden, welche rechtlichen Folgen eine unterlassene Beteiligung der Personalvertre
»1. Ein Kriegssachschaden, der einem Vertriebenen im Vertreibungsgebiet vor der Vertreibung entstanden ist, ist auch dann als Vertreibungsschaden ausschließlich nach dem Lastenausgleichsgesetz und nicht nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz zu behandeln
»§ 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO gilt auch für zulassungsfreie (Verfahrens-)Revisionen.«
»Ein Wechsel der Rechtsprechung nach rechtskräftiger Beendigung eines Verwaltungsstreitverfahrens berechtigt die Behörde, eine neue anfechtbare Sachentscheidung zu treffen.«
»Zur Frage, ob eine bayerische Lehrkraft, die einen geschiedenen Ehegatten geheiratet hat, deswegen von einer katholischen Bekenntnisschule an eine Gemeinschaftsschule zu versetzen ist.«
»Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die Anhörung der Hauptfürsorgestelle im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden kann.«
»Hat ein Beamter durch fahrlässige Verletzung seiner Pflichten eine Überzahlung von Dienstbezügen verursacht, so kann er sich gegenüber den Rückfoderungsansprüchen des Dienstherrn nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen.«
»Zum Umfang der Rechtskraft eines auf die Verpflichtung zum Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsurteils. Zum Begriff der notwendigen Beiladung.«
»Ein für den Eintritt einer bestimmten Bedingung dem Veräußerer eines Grundstücks zustehender Rücktrittsvorbehalt verschafft dem Erwerber nicht die Stellung eines Treuhändlers gegenüber dem Veräußerer und macht diesen nicht zum unmittelbar Geschädigten be
»1. Zur Prüfung von Landesrecht im Revisionsverfahren. 2. Zur ästhetischen Beurteilung einer Anlage der Außenwerbung.«
»1. Nach dem Feststellungsgesetz wird der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen so behandelt, als sei er das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers. 2. Eine Sacheinlage im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG kann auch dann vorliegen,
»Auch bei Verletzung der Anzeigepflicht nach § 289 LAG erfordert die Zurückforderung zuviel gezahlter Kriegsschadenrente die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes. Zu den Voraussetzungen des Vertrauensschutzes gehört, daß das Vertrauen betätigt worden i
»Die auf Grund einer unwirksamen Freibauvereinbarung (BVerwGE 4, 111) erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung ist unwirksam.«
»Die Zulassung einer Gebäude-Feuerversicherungsanstalt mir öffentlich-rechtlichem Zwangscharakter zur Mobiliarfeuerversicherung ist nicht verfassungswidrig.«
»Zur Zulässigkeit des Verbots baulicher Anlagen mit Feuerstellen in Waldnähe.«
»1. Die Verwertung psychologischer Tests bei der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verstößt nicht gegen das Grundgesetz oder verkehrsrechtlichen Vorschriften. 2. Zur Stellung des Sachverständigen als Gehilfen des Richters und der Vewaltun
»Die Verwaltungsbehörde ist nicht verpflichtet, nach Ablauf der vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist die Fahrerlaubnis ohne Prüfung der Eignung wieder zu erteilen.«