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BVerfG - Entscheidung vom 26.11.1963

2 BvR 301/63

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
WDO § 30 Nr. 3

Fundstellen:
BVerfGE 17, 191
AP Nr. 7 zu Art. 103 Abs. 1 GG
DÖV 1965, 393
DVBl 1964, 230

I. Der Beschwerdeführer diente als Wehrpflichtiger beim Versorgungsbataillon 136 in Wetzlar. Er sollte am 29. März 1963 entlassen werden. Am 28. März wurde er wegen Entwendung eines Kochers disziplinär mit 14 Tagen [...]
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