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BVerfG - Entscheidung vom 29.10.1963

1 BvL 15/58

Normen:
BVersG § 32 Abs. 5 Nr. 6
GG Art. 6 Abs. 5

Fundstellen:
BVerfGE 17, 148
AP Nr. 11 zu Art. 6 Abs. 5 GG Uneheliche Kinder
DÖV 1965, 274
DVBl 1964, 26
FamRZ 1964, 74
JZ 1964, 365
MDR 1964, 209
NJW 1964, 291
SGb 1964, 269
ZfF 1964, 74
ZfS 1964, 8

A. I. 1. Das Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 (RGBl. S. 989) gewährte Schwerbeschädigten eine Kinderzulage nur für solche uneheliche Kinder, die vor der Anerkennung der Beschädigung erzeugt waren (§ 30 Abs. 2 [...]
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