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BVerfG - Entscheidung vom 24.01.1962

1 BvL 32/57

Normen:
EStG
GG Art. 6 Abs. 1
GewStG § 7 § 8 Nr. 5 (in der Fassung vom 21. Dezember 1954 - BGBl. I S. 473)

Fundstellen:
BVerfGE 13, 290
AP Nr. 74 zu Art. 3 GG
AP Nr. 10 zu Art. 6 Abs. 1 Ehe und Familie
BayVBl 1962, 111
BB 1962, 123
BStBl I 1962, 492
DÖV 1962, 140
DVBl 1962, 176
JuS 1963, 14
MDR 1962, 275
NJW 1962, 437

A. Die Feststellung des Gewerbeertrags als der wesentlichsten Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer geht von dem Gewinn des Gewerbebetriebs aus, wie er nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) oder [...]
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