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EuGH - Entscheidung vom 22.03.1961

Rs 42/59

Normen:
Satzung des Gerichtshofes der EGKS Art. 40 S. 3
EGKS-Vertrag Art. 35
EGKS-Vertrag Art. 34

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 154 I. ZUR ZULÄSSIGKEIT DER HAUPTANTRAEGE DER KLAEGERIN DIE BEKLAGTE MACHT GELTEND, DIE KLAGE SEI UNZULÄSSIG, DA DAS SCHREIBEN DER MARKTABTEILUNG VOM 7. AUGUST 1959 KEINE ENTSCHEIDUNG DER HOHEN BEHÖRDE DARSTELLE; [...]
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