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BVerwG
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»1. Auch nach Verwerfung der Revision kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn die Verwerfung darauf beruht, daß innerhalb der Frist kein oder kein ordnungsmäßiges Rechtsmittel eingelegt war, und wenn diese Fristversäumung sich
»Auch bei sogenannten freien Berufen, deren Ausübung in erster Linie auf fachlichem Wissen und Können beruht, ist die Betriebsidentität vom Vorliegen sachlicher Voraussetzungen abhängig (Sachgleichheitstheorie) - Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 8,
»Sparanlagen, die am Währungsstichtag nicht mehr bestanden haben, können auch dann nicht als Grundlage einer Entschädigung nach dem Altsparergesetz angesehen werden, wenn sie zu einem Zeitpunkt zurückgezahlt worden sind, der ihre Umwandlung in eine andere
Ob jemand auf Grund von nichtverkehrsrechtlichen Straftaten die für eine Kraftfahrzeugführer notwendigen charakterlichen Eigenschaften nicht mehr besitzt, ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zu beurteilen: der Betreffende muß keinen bestimmte
»1. Die Form, in der das einem Kläger zustehende rechtliche Gehör gewährt wird, richtet sich grundsätzlich nach der für die Behandlung seiner Klage maßgebenden Verfahrensordnung. 2. Macht eine Verfahrensordnung die Entscheidung auf Grund mündlicher Verhan
»Gegen die Hinausschiebung der Sperrstunde für eine Schankwirtschaft kann der Eigentümer und Bewohner eines Nachbargrundstücks im Verwaltungsrechtswege mit der Behauptung klagen, daß seine Nachtruhe gestört werde.«
»1. Der Schutzzweck des § 4 Abs. 1 Straßenverkehrsges. besteht darin, jedermann vor der Verletzung jedes durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsgutes zu bewahren. 2. Die Anfechtung der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit infolge charakter
»1. Gemäß § 76 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes ist das Bundesverwaltungsgericht im dritten Rechtszug des Beschlußverfahrens zuständig und dazu berufen, auch die Anwendung von Landesrecht nachzuprüfen. 2. Zur Frage der Mitbestimmung des Perso
»Zur Anrechnung von Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung auf das Sterbegeld nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 BBG.«
»Auch Heimkehrer unterliegen bei der Zulassung zu einem Verkehrsgewerbe den zum Schutz der Allgemeinheit erlassenen Sicherungsvorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.«
»Der Bundesminister der Finanzen handelte nicht rechtswidrig, indem er mit den Verordnungen vom 6. Juni 1951 und 13. Juni 1952 bei der Verbilligung von Dieselkraftstoff für die Binnenschiffahrt dem Beschluß des Bundestages vom 21. Februar 1952 nicht in vo
»1. Der Widerspruch des Personalgutachterausschusses für die Streitkräfte gegen die gesetzliche Überführung eines Bundesgrenzschutzbeamten in die Bundeswehr ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt. 2. Die Entscheidung des Personalgutachterausschusses bedarf k
»Der gesetzliche Verlust der Beamtenrechte (§ 53 DBG, § 48 BBG) kann auch eintreten, wenn der Beamte durch ein deutsches Strafgericht auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 verurteilt worden ist.«
»Das Witwengeld der wiederverheirateten Beamtenwitwe lebt nach der Scheidung der zweiten Ehe auch dann wieder auf, wenn die Ehegatten eigens zu diesem Zweck die Scheidung betrieben haben.«
»Zum notwendigen Inhalt eines qualifizierten Dienstzeugnisses (hier: Gerichtsreferendar). Kein klagbarer Anspruch auf Erteilung eines solchen Zeugnisses bestimmten Inhalts.«
»1. Unter dienstlichen Interessen, die durch die Ausübung der Nebentätigkeit eines Beamten beeinträchtigt werden können, sind auch öffentliche Interessen zu verstehen, welche durch die Verpflichtung des Beamten gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit berührt
»1. Die Bildung eines (Ersatz-)Einheitswertes zum Währungsstichtag durch die Ausgleichsbehörden ist zulässig, wenn trotz Änderung der bewertungsrechtlichen Grundlage Sachgleichheit des fortgeführten Betriebes anzunehmen ist. 2. Die entsprechende Anwendung
»Ist der Behörde die Verurteilung eines Beamten wegen eines Verbrechens durch freiwillige Offenbarung bekanntgeworden, so wird sie durch das Straftilgungsgesetz nicht gehindert, das Beamtenverhältnis nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 DBG für nichtig zu erklären.«
»Ist ein Versorgungsberechtigter mit Ende des Monats Juni 1937 in den Ruhestand versetzt worden, so ist sein Versorgungsfall 'vor dem 1. Juli 1937' eingetreten (Abweichung von BVerwGE 6, 58).«
»Die Vererblichkeit von zu Lebzeiten des unmittelbar begünstigten Sowjetzonenflüchtlings bewilligten, bis zu dessen Tode fällig gewordenen Beihilfen zum Lebensunterhalt ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Bewilligungsbescheid dem Begünstigten zu Lebz
»Zu den für die Berufsausübung erforderlichen Gegenständen gehört außer Kleidung, die ausschließlich während der Ausübung der Berufs zu tragen ist, sonstige Kleidung nur, wenn sie überwiegend der Berufsausübung gewidmet ist. Die Frage nach der Erforderlic
»Für Klagen, die nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung erhoben werden, regelt sich die Passivlegitimation auch bei Lastenausgleichsstreitigkeiten nach der Verwaltungsgerichtsordnung. Danach ist als Beklagter im Regelfall die Körperschaft oder
»Die Vorschriften des § 28 KgfEG über die Anrechnung von Leistungen nach Abschnitt I des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes bei solchen nach Abschnitt II verletzen nicht den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Der Begriff des 'Vorhabens' im Sin
»Zum Verwaltungsrechtsweg und zum Streitgegenstand in Fällen, in denen ein Kläger vom Fürsorgeverband zur Arbeit herangezogen worden ist und hieraus Ansprüche zunächst vor den Arbeitsgerichten und sodann vor den Verwaltungsgerichten geltend macht.«
»Ein Heimkehrer, der vor seiner Kriegsgefangenschaft oder Internierung im Gebiet des Deutschen Reiches als Anwaltsnotar bestellt war, bedarf auch in Gebieten des Nur-Notariats zur Ausübung des Notarberufs keiner neuen Bestellung. Er hat einen Rechtsanspru
»Zum Begriff der Auswanderung im Sinne des § 230 Abs. 1 LAG.«
»1. Die Mitteilung, daß die Eintragung in die Handwerksrolle beabsichtigt sei (§ 10 HandwO), kann im Verwaltungsstreitverfahren angefochten werden. 2. Eine solche Mitteilung ist nur gegenüber den - natürlichen oder juristischen - Personen zulässig, die di
»Durch die Vorschrift des § 64 Abs. 1 G 131, daß es für die Versorgung bei der bisherigen Bemessungsgrundlage verbleibt, wird die Anwendung des § 109 Abs. 2 BBG ausgeschlossen. Die entgegengesetzte Auffassung in dem Urteil vom 24. Mai 1957 (BVerwGE 5, 86
»Gegen die Nichtbescheidung eines an eine Ausgleichsbehörde gerichteten Antrags gibt es eine Untätigkeitsklage gegen die Ausgleichsbehörde. Auch bei Untätigkeitsklagen gegen Ausgleichsbehörden ist die Berufung ausgeschlossen, also gegen Urteile der Verwal
Zulässigkeit von Landarbeitersiedlungen im Außenbereich
Allgemeinverfügung oder Rechtsnorm. Zur Frage, wann eine behördliche Willenserklärung als erfolgt angesehen werden muß. Seuchenrechtliches Verkaufsverbot. Entschädigungsanspruch und Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für diesen Anspruch.
»Zu den Begriffen der Stellenhebung und der Vordienstzeit bei Anwendung des Beförderungsschnitts.«
»Das in § 158 BBG vorgeschriebene Ruhen der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst ist mit höherrangigem Recht vereinbar; insbesondere verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Gewährleistung des Eigentums
»Ist die Revision nicht zugelassen, so ist wegen der in § 133 VwGO genannten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft.«
»1. Volksdeutsche Umsiedler (§ 51 G 131) sind nur Personen deutscher Volkszugehörigkeit. 2. Die objektiven Merkmale 'deutsche Sprache' und 'deutsche Kultur' können zugleich Anzeichen für das (subjektive) Bekenntnis zum Deutschtum sein.«
»1. Die Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützungen nach § 56 Abs. 3 G 131, daß eine Person Versorgungsbezüge von einer in Berlin gelegenen Kasse erhielt, kann auch erfüllt sein, wenn eine ordnungsmäßige Überweisung an diese Kasse im Sinne von § 1
»Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds unterliegt nicht der Vorschrift des § 67 Abs. 1 VwGO, soweit seine Beteiligung am Verfahren auf der ihm durch das Lastenausgleichsgesetz eingeräumten Stellung beruht.«
»Ergibt die bei Arbeitsscheu oder offenbar unwirtschaftlichem Verhalten vorzunehmende strengste Prüfung, daß die Voraussetzungen der Hilfsbedürftigkeit nicht gegeben sind, so kann die Unterstützung in vollem Umfange versagt werden.«
»Die Vorschrift des § 267 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 LAG läßt die Gewährung mehrerer Freibeträge grundsätzlich zu. Die Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung, 'Näheres über die Abgrenzung und Berechnung der Einkünfte und Freibeträge' zu bestimmen, deckt n
»Die zur Ablösung der Kriegerwitwengrundrente gewährte Abfindung ist auf die Kriegsschadenrente nicht anzurechnen.«
»Über das Äquivalenzprinzip im Gebührenrecht.«
»1. Über die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer kann im Verwaltungsstreitverfahren entschieden werden. 2. Die Gewerbelohnsummensteuer ist keine Aufwandsteuer.«
»Die Zweigstellensteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz.«
»War die im Frühjahr 1948 vorgenommene Hinterlegung einer Schuldsumme zunächst aus irgenwelchen Gründen unwirksam und erklärte nach dem Währungsstichtag der Gläubiger schließlich die Annahme, so ist trotz der bürgerlich-rechtlichen Rückwirkung lastenausgl
»Auch ohne entsprechende Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches oder der Reichsabgabenordnung über die Strafausschließung bei tätiger Reue oder Selbstanzeige folgt aus dem Grundsatz der Verwirkung von Ausgleichsleistungen bei treuwidrigem Verhal
»1. Die Rechtswohltaten des Abgeltungsgesetzes richten sich nur nach den Vorschriften dieses Gesetzes; die Heranziehung anderer Gesetze zur Erweiterung der Tatbestände, die eine Entschädigung begründen oder ausschließen, ist unzulässig, sofern das Abgeltu
»Auch in Lastenausgleichssachen kann die Untätigkeitsklage bei Nichtbescheidung eines Antrags dazu führen, daß das Verwaltungsgericht eine Entscheidung zur Sache trifft, wenn die Sache spruchreif ist.«
»Der Vorschrift des § 124 Abs. 3 VwGO über den bestimmten Antrag ist genügt, wenn das Ziel der Berufung aus der Berufungsschrift allein oder in Verbindung mit den während der Berufungsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist.«
»Dem Anspruch auf Berechnungshilfe gemäß § 23 Abs. 2 Halbs. 2 des Heimarbeitsgesetzes ist genügt, wenn eine Berechnung des dem in Heimarbeit Beschäftigten oder Gleichgestellten auf Grund bestehender Entgeltregelung zustehenden Stückentgeltes erstellt wird
»In allen beteiligungspflichtigen Personalangelegenheiten, die eine Mittelbehörde in bezug auf die bei ihr beschäftigten Bediensteten innerhalb ihrer Entscheidungsbefugnis regelt, ist der bei ihr gebildete Personalrat und nicht der Bezirkspersonalrat zu b
»Ist ein Gesamtpersonalrat nicht gebildet, dann fehlt es in denjenigen Personalangelegenheiten einer verselbständigten Dienststelle, in denen die Hauptdienststelle zur Entscheidung befugt ist, an einer beteiligungsfähigen Personalvertretung.«
»Der Anspruch auf Unterhaltsbeitrag nach § 126 Abs. 3 BBG entfällt im Regelfall dem Grunde nach mit Vollendung des 16. Lebensjahres.«
»1. Wurde ein Geschädigter nach seiner Entlassung im öffentlichen Dienst wiederverwendet, so steht dies seinem Wiedergutmachungsanspruch nicht entgegen, wenn er die neue Rechtsstellung infolge des Zusammenbruchs von 1945 verlor, die frühere Rechtsstellung
'Die Erlaubnis zum Großhandel mit Betäubungsmitteln zur Arzneimittelzwecken darf nicht wegen fehlenden Bedürfnisses versagt werden (Fortführung der in BVerwGE 8, 121 entwickelten Rechtsprechung)'.
»Die aus der sowjetischen Besatzungszone in die Sowjetunion verschleppten deutschen Fachkräfte sind nicht aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen worden.«
»Zur Auslegung des § 24 c G 131.«
»Der Vertreter des Bundesinteresses nach dem Abgeltungsgesetz unterliegt dem Anwaltszwang.«
»'Mitverschulden' im Sinne des Abgeltungsgesetzes entspricht dem Begriff des Mitverschuldens im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.«
»1. Der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt im Sinne des § 1 Abs. 1 HHG setzt nicht das Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Zuzugsgenehmigung voraus. 2. Das Vertretenmüssen bezieht sich nicht auf die Tatsache der Verhaftung, sondern auf die poli
»1. Umstände, die der in Gewahrsam nehmenden Stelle unbekannt und infolgedessen auf die Anordnung, Art und Dauer des Gewahrsams ohne Einfluß geblieben sind, sind keine Gründe des Gewahrsams. 2. Wer in der Absicht, politischen Widerstand zu leisten, eine s
»Für bauordnungswidrig errichtete Wohnungen kann eine Grundsteuervergünstigung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz nicht beansprucht werden.«
»Nicht schon die bloße tatsächliche Entnahme von Kriegspotential schließt die Annahme eines Besatzungsschadens und der Rechtswidrigkeit der Schädigung aus; Voraussetzung hierfür ist vielmehr, daß eine auf die Beseitigung von Kriegspotential gerichtete Maß
»Die Länder haften der Bundesrepublik nicht auf Schadensersatz für schuldhaftes Handeln ihrer Bediensteten bei der Durchführung des Lastenausgleichs.«
»Erklärt der Revisionskläger einen Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, nachdem der von ihm im eigenen Namen verfolgte Ausgleichsanspruch vom Ausgleichsamt einem anderen Geschädigten - in diesem Fall seiner Ehefrau - zuerkannt worden ist, so liegt
»Zur Frage der Wiederholungsprüfung gemäß § 29 der Bestallungsordnung für Ärzte vom 15. September 1953 i. d. F. vom 26. Januar 1955.«
»Die Justizverwaltungsbehörden sind verpflichtet, einem Rechtsanwalt Einsicht in die Schöffenakten zu gewähren.«
»Auf Grund eines leistungsändernden Änderungsgesetzes ergehende Änderungsbescheide sind anfechtbar nur hinsichtlich der darin vorgenommenen Anwendung der neuen Vorschriften, nicht auch hinsichtlich solcher Punkte, die bei der Neuberechnung lediglich wiede
»Ein Beamter, gegen den das Finanzamt eine Geldstrafe auf Grund der Vorschriften der Reichsabgabenordnung über das Steuerstrafverfahren festgesetzt hat, ist nicht rechtskräftig verurteilt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG.«
»1. § 293 Abs. 2 Satz 4 LAG findet keine Anwendung, wenn Eheleute erst nach dem 1. April 1952, wenn auch vor Auszahlung der Hausratentschädigung, getrennt gelebt haben oder geschieden worden sind. Ist keine Einigung über die Auszahlung der Entschädigung h
»Hat die Vorinstanz in ihrem Urteil Haupt- und Zinsanspruch bejaht und ist nur wegen der Zinsen Revision eingelegt, so kann im Revisionsverfahren trotz der rechtskräftigen Bejahung des Hauptanspruchs dessen Bestehen geprüft und als Voraussetzung des Zinsa
»1. ,, In das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach seinen früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße eingegliedert' ist, wer in seiner neuen Umgebung eine wirtschaftliche und soziale Stellung erreicht hat, die sich - u
»1. Aus dem einem Beweisantrag ablehnenden Beschluß muß für die Beteiligten eindeutig zu ersehen sein, aus welchen Erwägungen das Gericht den Antrag ablehnt. Behandelt der Beschluß mehrere Beweisanträge, muß aus ihm zweifelsfrei hervorgehen, über welche d
»Außer Art. 4 Abs. 3 GG besteht kein grundrechtlicher Schutz gegenüber der Wehrpflicht.«
»Eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG (§ 25 WehrPflG) kann lediglich aus dem Gefühl getroffen sein. Sie setzt das subjektive Bewußtsein, aber keine rationale Abwägung ihrer sittlichen Berechtigung voraus.«
»1. Aus der besonderen Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses (gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis) ergibt sich in Übereinstimmung mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums für einen bei dem Deutschen Patentamt als Grobauszeichner tätige
»Im Rahmen des § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG ist eine Unterhaltsvereinbarung der geschiedenen Ehegatten zu berücksichtigen.«
»Ist der Erblasser im Vertreibungsgebiet und der für seine Lebensdauer eingesetzte Vorerbe nach dem 1. April 1952 in der SBZ verstorben, so ist der Nacherbe, auch wenn er die Voraussetzungen des § 230 LAG erfüllt, nicht unmittelbar Geschädigter im Sinne v
»Inwieweit ein Beamter seiner früheren Ehefrau 'Unterhalt zu leisten hatte' (§ 125 Abs. 2 Satz 1 BBG), bestimmt sich beim Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung über den Unterhalt grundsätzlich nach dieser Entscheidung.«
»Vordienstzeiten im Sinne des § 115 Abs. 1 BBG sollen beim Vorliegen der dort geregelten Voraussetzungen auch dann als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn der Beamte den Höchstsatz des Ruhegehalts ohnehin erreicht. Auch in solchen Fällen sind Rent
»Zum Begriff der Personalakten.«
»1. Ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines nach Klageerhebung aufgehobenen Verwaltungsaktes ist auch dann gegeben, wenn dieser durch einen neuen Verwaltungsakt ersetzt worden ist, der die gleiche im Streit befindliche Belastung des K
»Wer Versorgung nach Maßgabe des Bundesversorgungsgesetzes erhält, hat wegen derselben Schädigung keinen Rechtsanspruch auf eine (weitergehende) Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz.«
»Schäden im Sinne von § 3 Abs. 2 AbgG sind nur (typische) Schäden, die bei Anwendung einer allgmeinen Anordnung entstehen müssen, weil sie das Ziel und der Zweck der Anordnung oder wenigstens die zwangsläufige Folge des von der Anordnung erstrebten Zwecks
»Die Grundsteuervergünstigung nach Maßgabe des Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetzes ist auch für Wohnungen zu gewähren, die vom Bund für Angehörige der Stationierungsstreitkräfte errichtet worden sind, sofern diese Wohnungen die allgemeinen Voraussetzun
»Zur Beendigung des Probebeamtenverhältnisses eines Unterbringungsteilnehmers wegen mangelnder Eignung.«
»Wird der Flurbereinigungsplan nach Erlaß einer vorzeitigen Ausführungsanordnung im Beschwerdeverfahren von der oberen Flurbereinigungsbehörde (Spruchstelle) geändert, so kann die Flurbereinigungsbehörde die tatsächliche Ausführung der Planänderung vor ih
»1. Die Entscheidung über den Antrag eines entlassenen Beamten auf Führung seiner früheren Amtsbezeichnung mit dem Zusatz 'außer Dienst (a. D.)' ist nach dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) eine Ermessensentscheidung. 2. Die Grenzen des der ober
»Die Schulaufsichtsbehörde ist nicht berechtigt, die Aufnahme von Schülern in eine als Ersatzschule genehmigte private Ingenieurschule von einer an einer öffentlichen Berufsschule abzulegenden Fachschulreifeprüfung abhängig zu machen.«
»Zur Frage der Rücknehmbarkeit einer Eheanerkennungsentscheidung.«
»Zur Frage der Unabhängigkeit einer Prüfungskommission.«
»Zur Frage, ob für ein Beweissicherungsverfahren die Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht zulässig ist, wenn dadurch die einheitliche Vernehmung mehrerer sich in verschiedenen Gerichtsbezirken aufhaltender Zeugen ermöglic
»Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 KgfEG, nach der die Kriegsgefangenschaft mit dem Zeitpunkt endet, von welchem ab deutsche Stellen zur Entscheidung über die Entlassung befugt waren, gilt für die - unechten - Kriegsgefangenen im Sinne von § 2 Abs. 2 K
»Für das Lastenausgleichsrecht gilt hinsichtlich der Begriffe ,,Betriebsvermögen' und ,,Teilwert eines Betriebsvermögens' die Begriffsbestimmung des Bewertungsgesetzes. Nicht erforderlich ist, daß ein Wirtschaftsgut auch für steuerliche Zwecke ,,erfaßt' w
»1. Ein Beamter kann bei Verletzung der Fürsorgepflicht - unabhängig von einem etwaigen Amtshaftungsanspruch - unmittelbar aus dem Beamtenverhältnis einen Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn haben. 2. Für die Geltendmachung dieses Schadensersatza
»Die Beurteilung, ob ein Verwaltungsakt als rechtswidrig anzusehen ist, kann nicht von dem Grade des Verstoßes bei der Auslegung des Gesetzes abhängig gemacht werden. Rechtswidrig ist derjenige Verwaltungsakt, welcher durch unrichtige Anwendung bestehende
»Das besondere Verfahren des § 44 Abs. 5 Satz 4 BBG ist durch § 136 BRRG beseitigt worden.«
»1. Die Entscheidung darüber, ob ein früherer Angehöriger des öffentlichen Dienstes durch sein Verhalten während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, ist unter Anführung des
»Der Bauherr, der dem vorzeitig ausziehenden Erstmieter den noch nicht abgewohnten Teil des Finanzierungsbeitrags zurückgezahlt hat, kann nicht die Zuteilung der Wohnung an einen Wohnungsuchenden verlangen, der ihm den Rückzahlungsbetrag erstattet.«
»Der Bescheid der Bewilligungsbehörde über den Antrag auf Herabsetzung der Zinsen eines öffentlichen Wohnungsbaudarlehens ist ein Verwaltungsakt. Für Streitigkeiten hierüber ist der Verwaltungsrechtsweg zulässig.«
»1. Eine Tauschgenehigung ist auch dann erforderlich und genügend, wenn bewirtschafteter Wohnraum gegen unbewirtschafteten Wohnraum getauscht werden soll (Ergänzung zu BVerwGE 1, 291). 2. Verfügungsberechtigt über eine bewirtschaftungsfreie Wohnung ist, w
»Die Rückerstattung eines einer GmbH aus rassischen Gründen entzogenen und später durch Kriegseinwirkungen betroffenen Vermögens an die Gesellschafter führt nicht dazu, daß diese als Gesachädigte im Sinne von § 229 LAG anzusehen sind. Solche sind nur die
»War zur Sicherung eines der Kapitalanlage oder der Versorgung dienenden privatrechtlichen Anspruchs im Zeitpunkt der Einführung der Deutschen Mark die Eintragung eines Grundpfandrechts bereits in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde bewillig
»Eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 116 Abs. 2 Satz 2 LBG Berlin (entspr. § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG) liegt auch dann vor, wenn die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Beamten seit oder nach dessen Tod eine Witwenrente aus der Sozialversicherun
»Zum zeitlichen Geltungsbereich des Bundesbaugesetzes im Verhältnis zum nordrhein-westfälischen Aufbaugesetz in städtischen Umlegungssachen.«
»Zur Frage der Abwendung der Enteignung durch das Angebot eines Gestattungsvertrages.«
»Ein Beamter, der wegen vorsätzlich begangener Tat rechtskräftig zu einer Einzelstrafe von mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist, bleibt aus dem Amt auch dann ausgeschieden, wenn die Gesamtstrafe, die unter Berücksichtigung auch dieser - n
»Der Vorschrift, daß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt werden muß, wird durch die Anführung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals und die Erklärung, daß der Entscheidung hierüber grundsätzliche Bedeutung zuko
»Hat der Berufungskläger keinen Antrag gestellt, so hat ihn der Vorsitzende des Berufungsgerichts aufzufordern, das Versäumte innerhalb einer bestimmten Frist - auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist - nachzuholen.«
»Zur Abgrenzung des anfechtbaren Verwaltungsaktes von der ,,wiederholten Verfügung' , insbesondere im Beamtenrecht.«
»Zum Wegfall der Bereicherung bei Überzahlungen im Beamtenrecht.«
»1. Sind Dienstbezüge nachzuzahlen, weil der Geschädigte, der vor dem 1. April 1951 im öffentlichen Dienst wiederverwendet worden war, noch nicht die seinem Wiedergutmachungsanspruch entsprechende Rechtsstellung und Besoldung erhalten hatte, so bleiben Ze
»Verluste an Gegenständen, die für die wissenschaftliche Forschung erforderlich sind, können auch dann entschädigt werden, wenn die Forschung nicht im Rahmen einer auf Erwerb gerichteten Berufsausübung betrieben wird. Voraussetzung ist nur, daß es sich um
»Es bildet ein Leistungshindernis, wenn die verlorene Existenzgrundlage auf Vermögenswerten aufgebaut war, die unter Ausnutzung von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen erworben worden waren.«
»Der Konkursverwalter kann den Vertreibungsschaden des Gemeinschuldners nicht geltend machen.«
»Erben eines verstorbenen Kriegsgefangenen, die nicht zu dem in § 5 Abs. 2 KgfEG genannten Personenkreis gehören, können die Auszahlung der Entschädigung auch dann nicht verlangen, wenn der Anspruch des Verstorbenen auf die Entschädigung vor seinem Tode d
»Deutsche Volkszugehörige in Ungarn, die unter die Kategorien 1 und 2 der ungarischen Regierungsverordnung vom 30. Juni 1945 fielen, haben in der Regel Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a KgfEG, wenn sie noch im Jahr
»1. Ob ein Fernsprechteilnehmer gegen die Fernsprechordnung grob verstoßen hat (§ 20 Abs. 1 FO), ergibt sich daraus, in welchem Maße sein Verhalten das öffentliche Interesse an der Erhaltung und Nutzung der gesamten Fernsprecheinrichtung beeinträchtigt. 2
»1. Der Prozeßbevollmächtigte eines Beteiligten hat kein selbständiges Beschwerderecht im Beschwerdeverfahren nach § 125 Abs. 2 VwGO. 2. Eine im Sinne von § 124 Abs. 2 VwGO schriftlich eingelegte Berufung einer natürlichen Person liegt nur vor, wenn das R
»1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel gegen eine zu gering erachtete Schadensfeststellung ist dann nicht zu verneinen, wenn ein höherer Schadensbetrag zu einem höheren Grundbetrag und zur Zuerkennung einer höheren Hauptentschädigung führen wü
»Zur vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern.«
»Die Sechsmonatsfrist für die Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung beginnt erst zu laufen, wenn die Dienstbehörde (oberste Dienstbehörde) sichere Kenntnis von der Täuschungshandlung in objektiver und subjektiver Hinsicht erlangt hat.«
»Gegen eine Mißbilligung im Sinne des § 5 Abs. 3 der Landesdisziplinarordnung Rheinland-Pfalz kann nicht das Verwaltungsgericht angerufen werden.«
»Die von Amts wegen zur Geheimen Staatspolizei versetzten Beamten auf Widerruf, die dort in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen wurden, haben nicht die Rechte aus § 37 a G 131.«
»Auch die Beschäftigung bei einer privaten Handelsgesellschaft, deren gesamtes Kapital nur mittelbar auf den Staat oder einen anderen öffentlichen Rechtsträger zurückzuführen ist, steht der Verwendung im öffentlichen Dienst im Sinne des § 127 DBG und des
»1. Ob ein jugendlicher Kriegsdienstverweigerer unter einem Gewissenszwang im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG steht, ist nach seiner allgemeinen Glaubwürdigkeit zu beurteilen. 2. Ist ein jugendlicher Kriegsdienstverweigerer von der sittlichen Berechtigung sein
»1. Wird von keinem am Verfahren Beteiligten ein Sachantrag gestellt, weil die Hauptsache erledigt ist, so ist das Verfahren einzustellen. Ein bereits ergangenes, nicht rechtskräftiges Urteil ist für unwirksam zu erklären. 2. Unabhängig von übereinstimmen
»Auch für das in der Verwaltungsgerichtsordnung geordnete verwaltungsgerichtliche Verfahren ist a) einer Partei das bei Fristversäumung unterlaufene Verschulden ihres Verfahrensbevollmächtigten zuzurechnen; b) eine Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen
»Die Feststellung von Kriegssachschäden an Grundstücken durch Einheitswertvergleich bedingt Einheitswerte, die auf Grund der gleichen Bewertungsart gewonnen wurden. Sind solche trotz unveränderter Benutzungsart nicht vorhanden, so sind Ersatzeinheitswerte
»Das für ein verkauftes Grundstück empfangene Entgelt ist als umgewandelte Sparanlage auch dann entschädigungsfähig, wenn Auflassung und grundbuchliche Eintragung des Käufers noch ausstehen, jedenfalls dann, wenn dieser schon wirtschaftlicher Eigentümer g
»Einem Beteiligten ist auch dann Gelegenheit zur Äußerung auf vorgelegte und der Beweisführung über den streitbefangenen Sachverhalt dienende Akten zu geben, wenn es nach Auffassung des Gerichts auf Grund des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme auf
»Zur Frage der Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung einer Ehe als Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit der Verbindung geschiedener Eheleute gemäß § 1 des Eheanerkennungsgesetzes.«
»1. Entspricht der ursprüngliche Verwaltungsakt dem zur Zeit seines Erlasses geltenden Recht, ist aber der Widerspruchsbescheid wegen eines Mangels im Widerspruchsverfahren rechtswidrig, so hat das Verwaltungsgericht nur den Widerspruchsbescheid aufzuhebe
»Auch ein geschiedener Ehegatte muß sich den seinem früheren Ehegatten gewährten Ehegattenzuschlag anrechnen lassen, wenn ihm wegen eines eigenen Anspruchs auf Hausratentschädigung nachträglich diese Ausgleichsleistung gewährt wird (Fortführung der Rechts
»Bei Gewerbebetrieben, deren Ertrag ihrer Art nach ausschließlich oder doch weitaus überwiegend auf persönlichen Dienstleistungen des Betriebsinhabers, nicht auf dem Umsatz von Gütern beruht, sind ,,Arbeitseinkünfte aus Gewerbebetrieb' im Sinne des § 37 A
»1. Ein verspätet gestellter Antrag ermöglicht keine dem Antragsteller günstige Entscheidung im Wiedergutmachungsverfahren, selbst wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen mögen. 2. Ob ein Antrag unverschuldet verspätet gestellt wu
»Gemäß § 68 Abs. 2 PersVG ist der Personalrat bei allen Unfalluntersuchungen zuzuziehen, die von der Dienststelle oder den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen vorgenommen werden.«
»1. Die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (§ 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes vom 17. Dezember 1951) verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. 2. Die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ern
»1. Der Gewahrsam einer ausländischen Macht im Sinne des § 37 b G 131 wird nicht allein durch ein Ausreiseverbot begründet; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 73.56). 2. Die Gleichstellung einer Verschleppung mit
»Zur Frage der Unfallversorgung eines früheren Schutzpolizeibeamten, wenn er von Amts wegen zur Geheimen Staatspolizei versetz worden war und dort einen nicht durch typische Gestapotätigkeit bedingten Dienstunfall erlitten hatte.«
»1. Zweifel über den Ablauf einer gesetzlichen Frist berechtigen nicht zu einem Verhalten, das nur den für den Betroffenen günstigsten Fall berücksichtigt; sie müssen vielmehr dazu führen, alles zu tun, um eine Fristversäumung auch für den Fall zu verhind
»Personalratsmitglieder, die eine gesetzmäßige Bildung des Vorstandes dadurch verhindern, daß sie ohne sachliche Rechtfertigung einen notwendig gewordenen Losentscheid verweigern, machen sich der groben Verletzung einer gesetzlichen Pflicht im Sinne von §
»Der Freistaat Bayern muß sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten lassen.«
»Über den Vorbehalt bei Zahlung von Dienstbezügen.«
»Das Land Baden-Württemberg muß sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.«
»1. Aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann auch die Vermögensverfügung einer anderen Person als des Begünstigten der Rücknahme eines Verwaltungsaktes entgegenstehen, wenn sie im Vertrauen auf diesen Verwaltungsakt vorgenommen und dadurch die wi
»Die Erklärung gemäß Art. II Abs. 2 des 3. StaRegG kann wegen Irrtums angefochten werden.«
»§ 23 Abs. 2 WaffG vom 18. März 1938 (RGBl. I S. 265) ist mit Art. 14 GG nicht vereinbar.«