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BGH - Entscheidung vom 27.03.1961

II ZR 294/59

Normen:
HGB § 27 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1961, 582
BGHZ 35, 13
DB 1961, 671
DRsp II(210)34Nr. 7
NJW 1961, 1304

Die Erben müssen sich auch die Tätigkeit eines gem. § 106 KO eingesetzten Sequesters anrechnen lassen, jedoch nicht die Fortführung des Geschäfts durch einen Konkursverwalter, denn dieser übt seine Tätigkeit aufgrund [...]
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