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BVerfG - Entscheidung vom 08.06.1960

1 BvR 580/53

Normen:
EGBGB Art. 142
FGG § 191 § 200 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Art. 74 Nr. 1
RNotO (Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937 - RGBl. I S. 191) § 77 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 11, 192
BB 1960, 796
DVBl 1960, 596
NJW 1960, 1659
Rpfleger 1960, 363

A. I. Das Beurkundungswesen ist zum Teil durch Bundes-, zum Teil durch Landesrecht geregelt. Bundesrechtlich sind für die Beurkundungen durch das Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in der [...]
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