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BVerfG - Entscheidung vom 25.02.1960

1 BvR 239/52

Normen:
Gesetzes über das öffentliche Versicherungswesen (in Bayern) vom 7. Dezember 1933 Art. . 47 Abs. 1
Gesetz über die Bayerische Ärzteversorgung vom 16. August 1923 (GVBl. S.255)
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 9 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 10, 354
BayVBl 1960, 220
BB 1960, 303
DÖV 1960, 264
DVBl 1960, 357
NJW 1960, 619
VersR 1960, 937

A. I. Die Bayerische Ärzteversorgung ist als Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit im Jahre 1923 zu dem Zweck errichtet worden, den Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen in einem in der [...]
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