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BVerfG - Entscheidung vom 20.05.1959

1 BvL 1/58; 1 BvL 7/58

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 9, 291
BB 1959, 661

I. 1. Das Land Baden-Württemberg hat am 6. Februar 1956 ein Feuerwehrgesetz erlassen. Die Feuerwehr ist danach 'eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit'. [...]
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