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BVerfG - Entscheidung vom 06.10.1959

1 BvL 25/59

Normen:
BGB § 1707 § 1708
GG Art. 3 Abs. 2 Art. 100 Abs. 1
JWG § 35

Fundstellen:
BVerfGE 10, 129
DVBl 1959, 851
FamRZ 1960, 19
JZ 1959, 766
MDR 1959, 989
NJW 1959, 2107
Rpfleger 1960, 10

I. In dem Ausgangsverfahren klagt ein außerehelich geborenes Kind, vertreten durch das Jugendamt als Amtsvormund, gegen den Erzeuger auf Erhöhung der Unterhaltszahlungen. Die gesetzliche Vertretung unehelicher Kinder [...]
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