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BVerfG - Entscheidung vom 20.10.1959

1 BvR 125/59

Normen:
DAG § 27 Abs. 3 § 30 § 33 Abs. 2 Nr. 1
Deutsch-Französischer Auslieferungsvertrag vom 29. November 1951 (BGBl. 1953 II S. 152)
GG Art. 16 Abs. 2 S. 1 Art. 25
Vereinbarung der Deutschen Regierung und der Österreichischen Regierung zur vorläufigen Regelung des Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen vom 5. Juli/1. August 1930 (RGBl. 1930 II S. 1211)

Fundstellen:
BVerfGE 10, 136
DVBl 1960, 60
JZ 1960, 214
NJW 1959, 2155

I. 1. Der Beschwerdeführer, der im Jahre 1958 in Frankreich eine Freiheitsstrafe verbüßte, steht in dringendem Verdacht, in Österreich eine Reihe Straftaten begangen zu haben. Die österreichische Regierung ersuchte [...]
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