I. Das Land Württemberg-Baden hat durch das Gesetz Nr. 527 über die Sportwette vom 18. August 1948 (RegBl. S. 133) - im folgenden: G 527 - einen Totalisator für Sportwetten errichtet. Nach der hierzu ergangenen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!