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BVerfG - Entscheidung vom 14.04.1959

1 BvL 19/58; 1 BvL 21/58

Normen:
BVerfGG § 78 S. 1 § 82 Abs. 1
EStG 1957 § 26c
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 Art. 100 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 9, 250
BB 1959, 478
BStBl I 1959, 208
NJW 1959, 981
Rpfleger 1959, 314

I. 1. Nach der Übergangsregelung für die Ehegattenbesteuerung, die durch das Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 848) eingeführt worden ist, werden Ehegatten grundsätzlich [...]
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