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BVerfG - Entscheidung vom 11.02.1958

2 BvL 21/56

Normen:
GG Art. 80 Abs. 1 S. 2
UStG (1951) § 18 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BVerfGE 7, 267
BB 1958, 298
NJW 1958, 540

A. I. Der Kulturausschuß des Marktes Waldershof e.V. erzielte im Kalenderjahr 1952 aus Lehrgangsgebühren und Unkostenbeiträgen bei Kulturveranstaltungen Einnahmen in Höhe von 818,13 DM. Mit Bescheid des Finanzamtes [...]
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