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BGH - Entscheidung vom 21.10.1958

1 StR 312/58

Normen:
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, § 283b Abs. 1 Nr. 1, § 283c
KO (a.F.) § 239 Abs. 1 Nr. 1, § 240 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
BGHSt 12, 99
GA 1959, 341 (Herlan)
JZ 1959, 129
LM Nr. 22 zu § 79 StGB
MDR 1959, 138
NJW 1959, 54

Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen einfachen Bankrotts (§ 240 Abs. 1 Nr. 3 KO ), wegen Gläubigerbegünstigung ( § 241 KO ) und wegen fortgesetzten Betrugs (§ 263 StGB ) unter Einbeziehung anderer Strafen zur [...]
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