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»Der Anspruch auf Anliegerbeiträge nach dem preußischen Fluchtliniengesetz unterliegt nicht der Währungsumstellung im Verhältnis 10 : 1.«
»Zur Verrechnung bestimmte Sicherheitsleistungen für Anliegerbeiträge nach dem preußischen Fluchtliniengesetz unterliegen der Währungsumstellung im Verhältnis 1 : 1, soweit sie sich auf Leistungen beziehen, die vor dem Währungsstichtag erbracht sind.«
»1. Auch bei Vertriebenen besteht für die Fortdauer der Existenzvernichtung grundsätzlich keine gesetzliche Vermutung. 2. Ebensowenig kennt das Lastenausgleichsgesetz eine Vermutung dahin, daß die Erwerbsunfähigkeit des Antragstellers auf den Krieg und se
»1. Rechtsvorschriften über die Wiederverwendung der Beamten z. Wv. sind im Gesetz 131 und etwaigen günstigeren landesrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 63 Abs. 3 G 131, nicht jedoch im Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermit
»§ 79 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes ist eine Ordnungsvorschrift. Die Behörde kann sachlich entscheiden, auch wenn die Beschwerde nicht fristgemäß begründet worden ist. Dann ist die Klage im Verwaltungsrechtswege zulässig.«
»Ein Asylberechtigter kann unter denselben Voraussetzungen und in demselben beschränkten Umfang des Landes verwiesen werden wie ein politischer Flüchtling nach Art. 32 und 33 der Genfer Konvention.«
»Als politisch Verfolgte im Sinne des Art. 16 GG kommen diejenigen Flüchtlinge in Betracht, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politi
»1. Eine Entscheidung nach § 7 des Gesetzes zu Art. 131 GG darf nicht ergehen, wenn der Anwendung dieses Gesetzes eine günstigere landesrechtliche Regelung oder eine günstigere Einzelmaßnahme zugunsten des Beamten entgegenstehen. 2. Die Gesetzgebung zu Ar
»Lautet ein Sparbuch nicht auf den Namen des Gläubigers, so ist dieser auch dann nicht im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener entschädigungsberechtigt, wenn er als ausschließlich Verfügungsberechtigter im Sparbuch eingetragen ist.«
»Die Vollwaiseneigenschaft im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes endet durch Adoption (ebenso für das Soforthilferecht: Urteil vom 2. Juli 1954 - BVerwG III A 98.53 -).«
»1. § 2 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251) ist weiterhin mit der Maßgabe gültig, daß jeder Antragsteller zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zuzulassen ist, wenn er die sich aus § 2 Abs. 1 der 1. DV
»Trotz der neuen Fassung des § 3 Buchst. c WBewG unterliegt nach wie vor solcher Wohnraum, der wegen seines räumlichen Zusammenhangs mit Geschäftsraum zugleich mit diesem von dem Eigentümer selbst genutzt wird, nicht mehr der Wohnraumbewirtschaftung.«
»1. Die Dienstbehörde eines schwerbeschädigten Beamten auf Widerruf hat die Hauptfürsorgestelle für Schwerbeschädigte zu hören, bevor sie ihre Absicht, den Beamten zu entlassen, verwirklicht. 2. Der Anhörungspflicht ist genügt, wenn die Hauptfürsorgestell
»1. Für den Eintritt eines Existenzverlusts infolge der Vertreibung spricht bei Vertriebenen eine gesetzliche Vermutung. Die Vermutung erstreckt sich aber nicht auf die Fortdauer dieses Existenzverlusts. 2. Begehrt ein Vertriebener Unterhaltshilfe auf Leb
»1. Für die fortdauernde Auswirkung eines durch Vertreibung erlittenen Existenzverlustes spricht keine Vermutung. Lücken in der Erweislichkeit eines Zusammenhangs zwischen Vertreibung und Unterhaltshilfe bedingender Bedürftigkeit gehen zu Lasten des Leist
»Ein Kriegssachschaden an Kunstwerken kann den Urheber, auch wenn er die Werke bereits veräußert hatte, unmittelbar getroffen haben, sofern er noch Inhaber - mindestens Mitinhaber - der aus dem Urheberrecht fließenden Nutzungsbefugnisse war.«
»1. Zum Begriffe des Altgeldguthabens im Sinne des Umstellungsgesetzes. 2. Forderungen der Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen gegen Kreditinstitute sind auf Grund der 31. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz nicht erloschen.«
»1. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts Berlin sind nicht zur Unterzeichnung der Urteile berechtigt. 2. Die Bankenaufsichtsbehörde kann von den ihrer Aufsicht unterliegenden Kreditinstituten die Vorlegung von Bilanzen verlangen.«
»1. Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels bedarf es einer Beschwer. 2. Die Beschwer kann sich nicht aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung ergeben, sondern nur gegeben sein, wenn die angefochtene Entscheidung im Ergebnis von dem Antrag des Rech
»1. Beamtenrechtliche Vorschriften im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zu Art. 131 GG sind nur Regelungen mit Rechtssatzcharakter. 2. Beamtenrechtliche, nicht als Bundesrecht erlassene Vorschriften sind allein dadurch, daß sie in § 7 Abs. 1 Satz 1
»Zu den 'gesetzlichen Nebenfolgen' im Sinne des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 31. Dezember 1949 (BGBl. S. 37) gehören nicht die beamtenrechtlichen Rechtsverwirkungen der §§ 53, 132 Abs. 1, 133 Abs. 1 Nr. 3 und 137 des De
»1. Zur Frage der Rechtsnachfolge in einem Verfahren betr. Entschädigungsrente. 2. Die Verweisung auf § 239 LAG in § 284 LAG stellt nur eine Verweisung auf den in § 239 LAG enthaltenen Rechnungsmaßstab dar. Keinesfalls rechtfertigt sie, 'Durchschnittseink
»Eine Vertreibung kann auch dann vorliegen, wenn sich der Verlust des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet nicht in der Form einer Ausweisung oder Flucht vollzogen hat.«
»1. Bei der Auslosung von Prämien im Rahmen eines Gewinnsparens handelt es sich um eine Lotterie. 2. Die Lotterie ist öffentlich, wenn die Teilnahme an ihr sich nicht auf einen bestimmten durch Beruf, persönliche Bekanntschaft, gemeinsame Interessen oder
»Der Bescheid, durch den auf Grund des § 8 RuStAG der Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wird, ist ein im Verwaltungsstreitverfahren nachprüfbarer Verwaltungsakt.«
»Die Zubilligung eines Mehrbedarfs nach § 11 b Abs. 1 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge neben der Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 11 f Abs. 1 der Reichsgrundsätze bedeutet jedenfalls dann keine mehrfache L
»1. Der Begriff 'Beamter' im Gesetz zu Art. 131 GG entspricht dem Beamtenbegriff des Deutschen Beamtengesetzes. 2. Verwaltungsführer im Sinne der 1. und 2. Verwaltungsführerverordnung vom 23. Januar 1943 sind nicht Beamte im Sinne des Gesetzes zu Art. 131
»1. Aus den in § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Gaststättengesetzes genannten Gründen kann die Schankerlaubnis schlechthin, aber auch nur in bezug auf einzelne Getränkearten versagt werden. 2. Die Entscheidung, ob die Verwendung von Räumen für den Betrieb eines
»Ausländische Flüchtlinge, die auf Grund der Asylverordnung vom 6. Januar 1953 (BGBl. I S. 3 ff.) als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt sind, haben einen vor den Verwaltungsgerichten verfolgbaren Rechtsanspruch auf Ausstellung der inter
»1. Für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Lastenausgleichssachen gelten die in §§ 330-332, 334 Abs. 1 und 2 LAG enthaltenen Verfahrensvorschriften, insbesondere die Unzulässigkeit eidesstattlicher Erklärungen und Ausschluß des parteieides (vgl
»Die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt eines Ausgleichsamtes steht nur dem diesem Ausgleichsamt übergeordneten Beschwerdeausschuß zu, und zwar auch dann, wenn der Antragsteller inzwischen seinen Wohnort in einen anderen Bezirk ve
»1. Dem Pächter eines Kleingartens steht zwar der Verwaltungsrechtsweg gegen die Erteilung der Genehmigung zur Kündigung offen. Für seine Klage ist aber kein Rechtsschutzbedürfnis vorhanden. 2. Die Entscheidung über die Genehmigung zur Kündigung eines Kle
»1. Dem Verpächter eines Kleingartens stehen der Verwaltungsrechtsweg gegen die Versagung der Genehmigung zur Kündigung offen und ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage zur Seite. 2. Die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, der auf einer vorkonstitut
»Hat der frühere oder ein kraft Funktionsnachfolge an seine Stelle getretener Dienstherr eines im Ruhestand befindlichen, zeitweilig aus Luftkriegsgründen evakuierten Beamten, der an eine Kasse außerhalb des heutigen Bundesgebiets überwiesen war, nach des
»1. Der Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen ist seinem Wesen nach unentgeltlich. 2. Der Umfang des Gemeingebrauchs richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen. Der Gemeingebrauch hat seine Grenzen an der Gemeinverträglichkeit.«
»Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat auch diejenigen Beamten der früheren Gauarbeitsämter unterzubringen und zu versorgen, welche bis zum 1. September 1943 bei den Reichstreuhändern der Arbeit und danach bei der entsp
»Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bauabsicht vorliegt, kommt es im allgemeinen auf die Erklärung des Klägers an, soweit nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist.«
»Ist der Bauer eines im deutschen Ostgebiet (z. Z. unter polnischer Verwaltung) gelegenen Erbhofs nach der Vertreibung gestorben, so ist der durch die Vertreibung eingetretene Verlust des Erbhofhausrats jedenfalls nicht zugunsten des an der Übernahme des
»1. Zur Frage des Anspruchs selbständiger Gewerbetreibender auf Fürsorgeunterstützung. 2. Der Unterstützungsberechtigte hat einen Anspruch auf Nachzahlung der Fürsorgeunterstützung seit dem ersten Antrage, wenn er von diesem Tage ab hilfsbedürftig gewesen
»1. Ein Zuwanderer aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet hat weder gegenüber der Behörde noch gegenüber dem Verwaltungsgericht das Recht auf Nachprüfung seines Anspruchs auf Bewilligung der Notaufnahme wegen einer politisch bedingten Zwangslage nach § 1 A
»Der Formvorschrift der Verfahrensordnungen für die Verwaltungsgerichte, daß die Klage einen bestimmten Antrag enthalten müsse, ist genügt, wenn das Ziel der Klage aus der Tatsache der Klageerhebung allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur
»§ 110 des Bundesbeamtengesetzes verstößt gegen Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes.«
»1. Ist die vorgeschriebene Anhörung eines Geschädigtenvertreters unterblieben, so ist das Verwaltungsverfahren derart fehlerhaft, daß der über den Antrag auf Wohnungsbaudarlehen befindende Verwaltungsakt aufgehoben werden muß. 2. Unter den Begriff Wieder
»1. In Personalvertretungssachen ist die Rechtsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur zulässig, wenn der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts sie zugelassen hat oder wenn seine Entscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abw
»Mindestvoraussetzungen der Familienzusammenführung nach § 230 Abs. 2 Nr. 3 LAG in räumlicher Beziehung.«
»1. Unabhängig von der verschiedenen Wortfassung in § 360 LAG und § 41 FG stellt die Verhältnismäßigkeit der Ausschließungsmaßnahme in ihrer Wirkung auf den Betroffenen zu der Schwere der Verfehlung einen Rechtsbegriff dar, der nicht der Willensentscheidu
»Bei der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts müssen die erhöhten Beförderungsmöglichkeiten außer Betracht bleiben, die in den außergewöhnlichen Nachkriegsverhältnissen für die politisch unbelasteten und die vom Nationalsozialismus verfolgten
»1. Zur Berechnung der 'Durchschnittsjahreseinkünfte' für die Bewilligung von Entschädigungsrente. 2. Der Verlust von Einnahmen, die ausschließlich unter Förderung der Unsittlichkeit erzielt sind (Einnahmen aus einem Bordell), kann nicht zu gehobenen Leis
»Die Erste SparVO des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 ist nicht Bundesrecht geworden.«
»Die Errichtung einer Zweigpraxis durch einen Heilpraktiker kann von der Verwaltungsbehörde nicht auf Grund der Berufsordnungen für die Deutsche Heilpraktikerschaft e. V. vom 22. Oktober 1941 und 29./30. Mai 1954 untersagt werden. Auch das Heilpraktikerge
»Hat die der lebenszeitlichen Anstellung eines Beamten vorausgegangene Ernennung in ein Amt gemäß § 7 Ges. zu Art. 131 GG unberücksichtigt zu bleiben, so erübrigt es sich, die Anstellung auf Lebenszeit gesondert nachzuprüfen.«
»1. Auch in Kriegsgefangenenentschädigungssachen ist die Revision bei dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angefochten wird, einzulegen. 2. § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG umschreibt in seiner neuen Fassung den im bisherigen Gesetzeswortlaut enthaltenen Beg
»Gegen Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Bremen über die Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 2 Abs. 3 der 3. DVO zum bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit vom 3. März 1949 ist der Verwaltungsrechtsweg
»Für die Einrichtung von Inkassostellen bei den Kreishandwerkerschaften ist eine Genehmigung nach Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1478) nicht erforderlich.«
»1. Das einer geschiedenen Ehefrau übertragene Personensorgerecht umfaßt das Recht, einen Antrag auf Änderung des Familiennamens der Kinder zu stellen. 2. Der Zustimmung des Vaters bedarf es in einem solchen Falle nicht; jedoch wird der Vater in seinen Re
»Nimmt eine als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei einem Verwaltungsgericht beschäftigte Person an der der Verkündung eines Urteils unmittelbar vorangehenden Beratung teil, so ist das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt.«
»1. Dienstbezüge, die ein dem Gesetz zu Art. 131 GG gemäß § 1 unterliegender Beamter erhalten hat, sind ruhegehaltfähig, wenn die in § 109 Abs. 1 BBG (§ 80 Abs. 2 DBG) vorgesehene Jahresfrist bis zum 8. Mai 1945 erfüllt ist. 2. Durch die Vorschrift des §
»Der Inhaber einer offenen Verkaufsstelle darf während der gesetzlich festgelegten Ladenschlußzeiten den Geschäftsbetrieb nicht in der Weise fortsetzen, daß fernmündliche Bestellungen auf die in der Verkaufsstelle vertriebenen Waren entgegengenommen und d
»Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährt keinen Rechtsanspruch auf Beeidigung und öffentliche Anstellung als Sachverständiger gemäß § 36 GewO. Die Ablehnung der Bekanntgabe der für die Entscheidung verwerteten vertraulichen Auskünfte widerspricht rechtsstaatlich
»Die Erhebung von Abgaben auf Grund des Kostendeckungsgesetzes vom 3. November 1948 für das erste Vierteljahr 1950 verstieß nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere nicht unter den Gesichtspunkten der verbotenen Rückwirkung oder des Art. 80 GG.«
»1. Wohnsitz im Sinne der §§ 1 und 2 BVFG ist der Ort im Raum, in dem sich die ständige Niederlassung eines Vertriebenen befand. 2. Die Tatsache, daß die Verwaltung einer von der Oder-Neiße-Linie durchschnittenen Gemeinde und der Arbeitsplatz eines Vertri
»Zum Begriff der Umstände nach § 1 Abs. 1 Satz 3 des Bundesvertriebenengesetzes.«
»1. Der Wohnsitzbegriff des Bundesvertriebenengesetzes ist der gleiche wie in § 7 BGB; der Begriff hat im Bundesvertriebenengesetz keine Ausweitung erfahren. 2. Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 3 Bundesvertriebenengesetz ist eine Sondervorschrift, die n
»1. Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats nach § 31 Abs. 2 PersVG gehört zur Geschäftsführung des Personalrats; § 22 PersVG findet auf ihre verwaltungsgerichtliche Überprüfung keine Anwendung. 2. Bei der Bestimmung des Vorsitzend
»1. Das Recht der Apothekerwitwe zur Fortführung des Apothekergewerbes wird durch die vom Senat in seiner Entscheidung vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167) aufgestellten Grundsätze nicht berührt. 2. Die in Art. 1 Abs. 1 des bayer. Gesetzes über das Apot
»1. Auf Grund von § 42 Abs. 2 des Ersten Bundesmietengesetzes kann die Rechtsgültigkeit der VO PR 71/51 auch für die Zeit vor seinem Inkrafttreten nicht mehr in Zweifel gezogen werden. 2. Zur Auslegung der VO PR 71/51 § 1 Abs. 5 und § 3 Satz 2, insbesonde
»In der Zeit vor der Inkraftsetzung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes konnte ein Freikauf des Inhalts, daß die Wohnungsbehörde gegen die Zahlung eines Geldbetrages eine freigewordene Wohnung dem weniger dringlich unterzubringenden Wunschmieter überließ, nic
»Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente können, soweit es dabei auf die Höhe des Vermögensschadens ankommt, (nur) eingestellt werden, wenn ein Vermögensschaden über 20 000,- RM nicht (mehr) glaubhaft erscheint.«
»Wird einem Grundstück die rechtliche Baulandqualität aus Gründen des Landschaftsschutzes entzogen, so kann darin eine Enteignung liegen.«
»1. Bei der Beantwortung der Frage nach der Widerruflichkeit begünstigender Verwaltungsakte sind auch im Rahmen des Lastenausgleichsrechts, soweit notwendig, die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts heranzuziehen. 2. a) Danach kann ein begünstigen
»Die Rechtsauffassung des Bundesausgleichsamtes, einem verheirateten Antragsteller sei von vornherein und ohne jede Rücksicht auf seine persönlichen Verhältnisse ein Aufbaudarlehen immer dann zu versagen, wenn bereits sein Ehegatte ein solches Darlehen er
»1. Die Entscheidung der Schulbehörde über die Aufnahme eines Kindes in das Gymnasium ist ein im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbarer Verwaltungsakt. 2. Das in Art. 6 Abs. 2 GG anerkannte natürliche Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, umschließt
»Darf nach Landesschulrecht die Aufnahme eines Kindes in das Gymnasium nur dann abgelehnt werden, wenn es dort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine Mitschüler empfindlich hemmen würde, so werden dadurch weder die Mitschüler noch die Schul
»Das in § 2 Nr. 1 und 2 der Ersten Anordnung des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers betr. Anbau von Weinreben vom 1. April 1937 enthaltene Verbot der Neupflanzung von Weinreben ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.«
»Rentenausgleichsforderungen stehen gemäß § 5 des Rentenaufbesserungsgesetzes vom 11. Juni 1951 allen Rentenschuldnern im Sinne des § 1 dieses Gesetzes zu.«
»Die Rechtsmittelbelehrung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Möglichkeit, Revision einzulegen, muß, um die Revisionsfrist in Lauf zu setzen, auch auf die Revisionsbegründungsfrist hinweisen.«
»1. Damit das Eigentümerprivileg zum Zuge kommt, muß entweder der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer selbst oder zu dessen Gunsten ein sonst Verfügungsberechtigter eine Benutzungsgenehmigung beantragen. 2. Wenn das Wohnungsamt zugunsten des Grund
»1. § 1 Abs. 1 erster Halbsatz HkG umschreibt den Begriff 'kriegsgefangen' in seiner völkerrechtlich bestimmten Bedeutung. 2. Die Rechtsstellung als Kriegsgefangener geht weder dadurch verloren, daß die Gewahrsamsmacht den Kriegsgefangenen einer anderen M
»Wer im Jahre 1949 wegen angeblicher Unrechtshandlungen (Mißhandlung von Fremdarbeitern) von der Besatzungsmacht verhaftet und anschließend gerichtlich bestraft worden ist, hat in aller Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung für die erlit
»Das Bundesrecht enthält keine Vorschriften über die Befugnis zur Untersagung oder Schließung einer ohne Befreiung nach § 29 JWG betriebenen Pflegekinderanstalt.«
»1. Der Gläubiger, dem der Geschädigte seinen Lastenausgleichsanspruch verpfändet hat, ist befugt, den Antrag auf Schadensfeststellung und auf Gewährung der Ausgleichsleistung zu stellen. 2. Ist der Hausratverlust Ehegatten entstanden, die im Schadenszeit
»1. Zum Begriff der Gebrechlichkeit. 2. Die Nichtgewährung eines Entgelts für fremde Wartung steht der Bewilligung einer Pflegezulage dann nicht entgegen, wenn die Entlohnung nur deshalb unterbleibt, weil der Gebrechliche zu einer solchen Zahlung vor Gewä
»Die Bestimmung des § 272 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz LAG ist nicht dahin auszulegen, daß bei Kriegssachgeschädigten, Ostgeschädigten und Sparern eine dauernde Vernichtung der Existenzgrundlage auf Grund eines Vermögensschadens nur dann anerkannt werde
»Eine 'Verrechnung' des Hausratentschädigungsanspruchs einer Ehefrau gegen einen Rückforderungsanspruch des Ausgleichsfonds gegen den Ehemann ist bei bestehender Ehegemeinschaft nicht notwendig ausgeschlossen.«
»1. Beihilfen an Sowjetzonenflüchtlinge setzen seit dem 4. ÄndG-LAG vom 12. Juli 1955 keine besondere Notlage mehr voraus; ihre Bewilligung richtet sich nur noch nach den allgemeinen Grundsätzen für die Gewährung von Ausgleichsleistungen. 2. Bei Beurteilu
»1. Bei landwirtschaftlichen Wanderarbeitern aus den Ostgebieten ('Sachsengängern') spricht eine Vermutung dafür, daß sie in ihrer Heimat stets den Hauptwohnsitz behalten haben. 2. Der Vermutung steht nicht entgegen, daß Landarbeiter aus den Ostgebieten a
»Vermögensgegenstände, die im Sinne von § 1 der 11. Leistungs-DV-LA 'entzogen' und in der Verfolgungszeit 'erworben' worden sind, sind in Ausnutzung von Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erworben worden.«
»Die Personengleichheit des Antragstellers mit dem im Sparbuch eingetragenen Gläubiger kann auch anders als durch die sonst im Währungsausgleich nur zugelassenen Urkunden bewiesen werden.«
»1. § 8 Abs. 1 und § 13 Satz 1 des Erstattungsgesetzes gelten nicht mehr. 2. Der Erstattungsanspruch gegen Angestellte des öffentlichen Dienstes ist, soweit er gemäß § 1 des Erstattungsgesetzes Gegenstand eines Erstattungsverfahrens sein kann, öffentlich-
»1. Sowohl das Gemeinnützigkeitsrecht als auch die Preisvorschriften sind wie bisher bei der Mietpreisgestaltung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nebeneinander zu beachten. 2. Wenn ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen auf Grund von § 2 Abs. 1 Satz
»1. Deutscher Volkszugehöriger im Sinne des § 6 BVFG kann auch ein Deutscher im völkerkundlichen Sinne sein, der, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, im Deutschen Reich nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 gelebt hat, wenn er sein de
»Wegen Hausratschadens kann der Verlust der Existenzgrundlage festzustellen sein, wenn der verlorene Hausrat jahrelang die Existenzgrundlage gebildet hatte und sie auch weiterhin bilden sollte, jedoch aus kriegsbedingten Gründen im Zeitpunkt der Schädigun
»1. Ist eine Besatzungsmacht Unternehmerin im Sinne des § 898 RVO, so wird die auf § 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Abgeltung von Besatzungsschäden beruhende Haftung der Bundesrepublik für Besatzungsschäden, die ein Angehöriger dieser Besatzungsmacht, der nicht
»Stirbt ein Zuwanderer aus der sowjetischen Besatzungszone, der die Erteilung des Flüchtlingsauweises C begehrt, während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, so haben seine Erben in der Regel ein Rechtsschutzinteresse an einer sachlichen Entscheidung
»1. Durch die Vorschrift in § 22 KgfEG, daß gegen die Beschwerdeentscheidung die Anfechtungsklage gegeben ist, wird die Vornahmeklage nicht ausgeschlossen. 2. § 2 Abs. 3 Satz 1 KgfEG ist rechtsgültig. Die Vorschrift gilt seit Inkrafttreten des Kriegsgefan
»1. Wahlvorschläge im Sinne der Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz müssen einheitliche Urkunden sein. 2. Der Widerruf einer rechtsirrig getroffenen Anordnung durch den Wahlvorstand muß nicht zu Anfechtbarkeit der Wahl führen.«
»Zur Frage der Verwirkung des Rechts, das Verwaltungsgericht gegen Mehrheitsbeschlüsse anzurufen, durch die der Personalrat seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter bestimmt hat.«
»1. Erledigung des Beschlußverfahrens in Personalvertretungssachen. 2. Zur Berücksichtigung der nach § 31 Abs. 1 PersVG gewählten Vorstandsmitglieder in den Vorschlägen des Personalrats für die Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit.«
»Eine erzwungene Dienstaufgabe im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 liegt bei Weiterverwendung im öffentlichen Dienst nach dem 8. Mai 1945 jedenfalls dann nicht vor, wenn sich das Dienstverhältnis durch Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein
»Leistungen nach § 356 Abs. 1 und 2 LAG, der 'Übergangsvorschrift für politisch Verfolgte', könne wegen Abs. 3 a. a. O. derjenige nicht mehr erhalten, dem die Entschädigungsbehörde entsprechende Leistungen nach der Wiedergutmachungsgesetzgebung des Bundes
»1. Der Umfang und Sinn einer behördlichen Verfügung muß aus ihrem gesamten Inhalt ermittelt werden. 2. Die nach der Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß politische Beweggründe für eine frühere beamtenrechtliche Ernennung auch bei einer
»Ein vertraglicher Versorungsanspruch im Sinne des § 21 BWGöD ist bereits dann gegeben, wenn eine beamtenähnliche Versorgung des Arbeitnehmers effektiv gesichert ist.«
»Bei mehrfachen Hausratteilverlusten ist für die Ermittlung des Gesamthausratbestands im Zeitpunkt der Schädigung der Zeitpunkt des Eintritts des letzten feststellungsfähigen Teilschadens maßgebend. Gesamthausrat im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 FG ist der g
»Zur Frage des Eigentumserwerbs an Möbeln durch Geschäftsunfähige.«
»Eine Frage der Echtheit eines Sparbuches und daher im Währungsausgleichsverfahren auch mit nichturkundlichen Beweismitteln prüfbar ist es, ob fehlende Sparbuchblätter spätere Änderungen des Sparguthabens ausgewiesen haben.«
»Die Bedürfnisprüfung bei der Zulassung zum Handel mit unedlen Metallen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar.«
»Der Inhaber eines Doktortitels hat nach geltendem revisiblen Recht keinen Anspruch darauf, daß dieser Titel in der Namensspalte seines Berliner 'behelfsmäßigen Personalausweises' eingetragen wird.«
»Die Bedürfnisprüfung bei der Zulassung zum Pfandleihgewerbe ist mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar.«
»1. Streitigkeiten über die Wahl eines nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 22 gebildeten Betriebsrats sind 'andere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten' im Sinne des § 22 MR VO Nr. 165. 2. Der nach § 13 der Wahlordnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes gebild
»Wann ist der Personalrat bei der Bestimmung des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden nicht auf die nach § 31 Abs. 1 PersVG gewählten Vorstandsmitglieder beschränkt?«
»1. Begünstigende Verwaltungsakte erwachsen - auch wenn sie in einem gesetzlich geordneten Verwaltungsverfahren ergehen - nicht in Rechtskraft wie gerichtliche Urteile nach § 323 ZPO. 2. Indessen erlangen auch sie - unanfechtbar geworden - eine in der Wir
»An der Führung eines Haushalts mit überwiegend eigener Einrichtung fehlt es, wenn der Geschädigte an einem Ort zwar einen Haushalt geführt, Möbel für mindestens einen Wohnraum jedoch an einem anderen Ort aufbewahrt hat. Ein unverheirateter Geschädigter e
»Auch in den ehemals preußischen Gebieten stehen die Rückflüsse auf gemeindliche Hauszinssteuerhypotheken dem Land zu, soweit der Reichsarbeitsminister oder seine Rechtsnachfolger die auf Grund von Teil 7 Kap. I § 1 Abs. 2 der Notverordnung vom 1. Dezembe
»1. Die in § 17 Abs. 1 PersVG vorgeschriebene Zusammensetzung des Wahlvorstandes muß auch bei Eintritt eines Ersatzmitgliedes gewahrt bleiben. 2. Die Entscheidung über die Wahlanfechtung kann auch auf Gründe gestützt werden, die erst nach Ablauf der vierz
»Verfügt eine Gebietskörperschaft, daß ein Unternehmer wegen seines Verhaltens während der Geschäftsverbindung bei der Vergebung öffentlicher Aufträge nicht mehr zu berücksichtigen sei ('Auftragssperre'), so handelt es sich regelmäßig um eine Maßnahme auf
»§ 13 Abs. 2 der Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz begründet keine Verpflichtung des Wahlvorstandes, die Namen der Unterzeichner der Wahlvorschläge geheimzuhalten.«
»Im Lastenausgleichsrecht werden die freien Berufe hinsichtlich des Betriebsvermögens wie im Steuerrecht (Bewertungsgesetz) behandelt. Schaden an Gegenständen, die der Ausübung eines freien Berufes dienen, kann grundsätzlich nur als Schaden am Betriebsver
»1. Die in der JEIA-Anweisung Nr. 29 Ziff. 5 enthaltene Ermächtigung zur Gewährung von Ausnahmen von dem allgemeinen Außenhandelsverbot des Gesetzes Nr. 53 der Militärregierung unterlag jedenfalls bis zum Inkrafttreten des Überleitungsvertrages vom 23. Ok
»Dem Personalrat sind auf Verlangen die Bewerbungsunterlagen des zur An- oder Einstellung vorgesehenen Bewerbers vorzulegen, soweit es sich nicht um Personalakten handelt.«
»1. Die Jagdsteuer ist eine Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG. 2. Für derartige Steuern fehlt dem Bundesgesetzgeber die gesetzgeberische Zuständigkeit, so daß es unschädlich ist, wenn sie Reichssteuern gleich
Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung
»1. Über 'Schenkung von Todes wegen'. 2. Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges gesetzliches Erbrecht hat eine unmittelbare gesetzliche Erbanwartschaft des Erwerbers der Sparanlage nach dem bisherigen Gläubiger zur Voraussetzung.«
»Ein Beamter, der auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden ist, gehört zu dem Personenkreis des Art. 131 GG und des § 63 Abs. 1 G 131, wenn sein Entschluß, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden, auf Beweggründen beruhte, die mit dem
»1. Bei der Feststellung, ob ein nach dem Wiedergutmachungsgesetz für den öffentlichen Dienst zu berücksichtigender Schaden noch besteht, ist von der mutmaßlichen Laufbahn des Geschädigten bis zum 1. April 1951 auszugehen. 2. Der Wiedergutmachung steht ei
»Die Einrichtung des juristischen Vorbereitungsdienstes ist eine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Er dient der Vorbereitung nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern auch für andere Berufe, welche die Befähigung
»1. Der Verzicht auf mündliche Verhandlung muß vorbehaltlos ausgesprochen werden. 2. Der Versicherungsnehmer kann bei Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen Sparerschäden geltend machen, wenn ihm - und nicht einem begünstigten Dritten - der Anspruch
»1. Die Festsetzung eines Gastschulbeitrags in den durch das niedersächsiche Gastschulbeitragsgesetz vorgesehenen Schiedsverfahren verstößt nicht gegen die Art. 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG. 2. Der Aufgabenkreis der Landkreise wird durch Gesetz abgegrenzt. 3. O
»Fremdenzimmer - einerlei, ob sie konzessioniert sind oder nicht - sind keine zu Wohnzwecken bestimmten Räume im Sinne des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes.«
»Das Fehlen einer vorgeschriebenen Unterschrift in der Prüfungsniederschrift beeinträchtigt nur den Beweis des Prüfungshergangs, nicht die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der ärztlichen Vorprüfung.«
»1. Der die dauernde Vernichtung der Existenzgrundlage stets begründende Grundbetrag von 3600 DM (nach neuer Fassung: 5600 DM) kann nicht durch Zusammenrechnung von eigenen und Elternschäden (also mittelbaren Schäden) gebildet werden. 2. Für den Anspruch
»Saarverdrängte können Leistungen aus dem Härtefonds auch für andere als Verdrängungsschäden erhalten.«
»1. Auch nach Inkrafttreten des 2. ÄndG BVFG sind die Ausgleichsbehörden nicht an Entscheidungen der Flüchtlingsbehörden über die Ausstellung des Vertriebenenausweises, die vor seinem Inkrafttreten ergangen sind, gebunden. 2. Solange noch keine Entscheidu
»Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats erstreckt sich nicht auf Maßnahmen, die lediglich der Prüfung der Frage dienen, ob eine Neufestsetzung der Akkordlohnsätze eingeleitet werden soll.«
»1. § 7 Abs. 1 Ziff. 6 der Gewerbeordnung hat die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer nicht ausgeschlossen. 2. Die Erhebung der Schankerlaubnissteuer verstößt nicht gegen Art. 3 und 12 GG.«
»Durch Urkunden, die das strittige Konto nur mittelbar betreffen, kann der im Währungsausgleich Vertriebener erforderliche Beweis nicht geführt werden.«
»Bei der Berechnung des Ruhegehalts für einen zum 1. September 1953 in den Ruhestand versetzten Beamten ist § 180 BBG nicht anzuwenden.«
»Zum Begriff der Sonderveranstaltung beim Wandergewerbe.«
»Die Erteilung der Ansiedlungsgenehmigung für ein bestimmtes Vorhaben verleiht dem als Standort in Aussicht genommenen Gelände keine Baulandqualität.«
»1. Die Anfechtung einer Personalratswahl kann darauf gestützt werden, daß die Abstimmung der Bediensteten einer Teil- oder Nebendienststelle über ihre Verselbständigung unberücksichtigt blieb. 2. Die weite räumliche Entfernung im Sinne von § 7 Abs. 3 Per
»1. Übernimmt eine Rechtsmittelbelehrung eine als Mußvorschrift gefaßte, inhaltlich allerdings nur eine Sollvorschrift darstellende Regelung der Verfahrensordnung, so ist sie geeignet, die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen. Ihr kann diese Wirkung dann n
»1. Entschädigungsleistungen, die für Tötung des Ernährers durch die Besatzungsmacht in Rentenform gewährt werden, sind nicht wie Unterhaltsleistungen Verwandter bei Errechnung des Einkommenshöchstbetrages außer Ansatz zu lassen. Darin liegt kein Verstoß
»1. Eine Revisionsbegründung, die Nichterhebung angebotenen Zeugenbeweises rügt, braucht die Namen dieser Zeugen und die Beweisfragen sowie die Ursächlichkeit des Mangels für die angefochtene Entscheidung dann nicht anzugeben, wenn Namen und Beweisfragen
»1. Das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl gilt nicht für den Beruf eines Bezirksschornsteinfegermeisters. 2. Zur Einteilung von Kehrbezirken.«
»Das niedersächsische Gesetz über Beschränkung der Berufung und der Beschwerde in Verwaltungsstreitsachen vom 19. Juni 1956 (Nds. GVBl. S. 77) ist gültig.«
»Geht ein Sparbuch bei einer Polizeistelle verloren, an die es die Ausgleichsbehörde zur Prüfung der Echtheit gesandt hat, so hat das Verwaltungsgericht die Echtheit des Sparbuchs mit allen ihm zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten in freier Beweisw
»Die städtebauliche Umlegung nach dem nordrh.-westf. Aufbaugesetz ist als solche keine Enteignung. Die Barabfindung in der Umlegung, mit der der Beteiligte dem Grunde nach einverstanden ist, ist keine Enteignungsentschädigung.«
»1. Bescheide der Justizminister über die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen sind 'Verwaltungsakte auf dem Gebiet des Zivilprozesses'. 2. 'Verwaltungsakte auf dem Gebiet des Zivilprozesses' können auch im Geltungsbereich der süddeutschen Verwaltungs
»1. Der Begriff der politischen Partei ist, auch wenn er in Landesgesetzen verwandt wird, ein bundesrechtlicher Begriff, der der Nachprüfung im Revisionsverfahren unterliegt. 2. Ob eine Vereinigung als politische Partei anzusehen ist, richtet sich in erst
»1. Nach der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz steht den Gemeinden nur ein Klagerecht gegen Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht zu. In Schulaufsichtsangelegenheiten besteht in der Regel keine Prozeßführungsbefugnis der Gemeinde gegen Anordnungen der