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BGH - Entscheidung vom 24.01.1956

VI ZR 275/54

Normen:
ZPO § 803 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
JR 1956, 185
WM 1956, 456

Das Verbot dient der Schonung des Schuldners, der nicht unnötig in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit gebunden sein soll. Es gilt für jede Pfändungsart, also sowohl bei der Pfändung von Sachen als auch bei [...]
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