Vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405 (bezüglich eines Wintergartenherstellers) sowie BGH, NJW 1962, 1569 . Für Gehilfen und Subunternehmer hat der Unternehmer nach § 278 BGB einzustehen. NJW 1956, 787 ZfBR 1987, [...]
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