Im Urteil BB 1953, 373 spricht der BGH weitergehend vom »Erwerb eines Rechts« (im Streitfall: Lichtrecht); ähnlich BayObLG (Nutzungsrecht), BayObLGZ 1982, 400, 406. BGHZ 16, 234 DRsp I(112)31Nr. 2 [...]
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