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BAG - Entscheidung vom 07.07.1955

2 AZR 27/53

Normen:
AOG § 32 Abs. 2
TO für Filmschaffende vom 19.08.1943 (RArbBl 1943 IV, S. 628) § 2 Abs. 1 S. 1
ZPO § 549 § 554

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 32 AOG Tarifordnung
AP Nr. 2 zu § 554 ZPO
BAGE 2, 58

Dem Kläger machte der Produktionsleiter S. der Beklagten am 07. August 1952 fernmündlich das Angebot, als Standfotograf vom 11. August 1952 ab bei der Beklagten tätig zu sein. Hierzu erklärte sich der Kläger am 09. [...]
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