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BVerfG - Entscheidung vom 15.09.1954

1 BvL 1/54

Normen:
D-Markbilanzgesetz vom 21. August 1949 (WiGBl. S. 279) § 80 Abs. 1
42. DVO/UG (Verordnung über die D-Markeröffnungsbilanz der Geldinstitute - - ABlAHK S. 321) § 16 S. 1, S. 3
GG Art. 80 Abs. 1 S. 1, S. 2 Art. 100 Abs. 1
UG § 34 Abs. 4
2. UGDV § 3 Abs. 8

Fundstellen:
BVerfGE 4, 45
DÖV 1955, 62
DVBl 1955, 270
JZ 1954, 707
NJW 1954, 1521

A. Die Hauptversammlung der Schleswig-Holsteinischen und Westbank (SHW), einer Aktiengesellschaft mit der Hauptniederlassung in Husum, setzte durch Beschluß vom 2. Oktober 1953 das Aktienkapital neu fest, stellte die [...]
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