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BVerfG - Entscheidung vom 22.04.1953

1 BvL 18/52

Normen:
BVerfGG § 25 Abs. 1 § 82 Abs. 2, Abs. 3
GG Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 Art. 74 Nr. 1
StrFG (1949: Straffreiheitsgesetz vom 31.12.1949 - BGBl. 1950 I S. 37)

Fundstellen:
BVerfGE 2, 213
DVBl 1953, 643
DÖV 1953, 575
JZ 1953, 506
NJW 1953, 777

I. Die Hausfrau Philomena Z. aus O. ist vor dem Amtsgericht Markt Oberdorf, Zweigstelle O., angeklagt, 1. in der Faschingszeit 1948 einen anderen angestiftet zu haben, die Leibesfrucht einer Schwangeren abzutöten [...]
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