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BVerfG - Entscheidung vom 22.11.1951

PBvV 1/51

Normen:
BVerfGG § 97 Abs. 2
GG Art. 108 Abs. 2, Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
BVerfGE 1, 76
DÖV 1952, 350

1. Das Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 GG regelt die Verwaltung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Das Aufkommen aus diesen Steuern fließt grundsätzlich den Ländern zu (Art. 106 Abs. 2 GG ). [...]
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