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§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung

BImSchG ( Bundes-Immissionsschutzgesetz )

 
 

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.





 Stand: 01.04.2024