§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung
BImSchG ( Bundes-Immissionsschutzgesetz )
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Stand: 01.04.2024
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