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§ 125 Leistung des Versicherers

VVG ( Versicherungsvertragsgesetz )

 
 

Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.





 Stand: 01.02.2024