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§ 99 Struktur der Standardformel

VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz )

 
 

Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: 1. der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106, 2. der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und 3. der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108.





 Stand: 01.02.2024