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Anlage: (zu Nummer 14.2)

StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )

 
 

Anhang IV


(zu Nummer 14.2) Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus 1.1  Vor dem Einbau des NOxMS-Pkw ist der technisch einwandfreie Zustand des Kraftfahrzeugs gemäß Nummer 14.1 festgestellt/hergestellt worden. 1.2  In das in Nummer 2 beschriebene Kraftfahrzeug wurde das in Nummer 3 benannte NOxMS-Pkw eingebaut; der ordnungsgemäße Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des NOxMS-Pkw werden hiermit bestätigt. Die Anforderungen des NOxMS-Pkw-Herstellers an das Fahrzeug werden eingehalten. Angaben zum Kraftfahrzeug 2.1  Amtliches Kennzeichen: 2.2  Name und Anschrift des Fahrzeughalters: 2.3  Fahrzeughersteller: 2.4  Typ: 2.5  Motortyp: 2.6  Motornennleistung: 2.7  Fahrzeug-Identifizierungsnummer: 2.8  Datum der Erstzulassung: 2.9  Stand des Wegstreckenzählers: Angaben zum NOxMS-Pkw 3.1  Hersteller: 3.2  Typ/Ausführung: 3.3  Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis: 3.4  Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22. Angaben zu den Fahrzeugpapieren: Mit dem Einbau eines in Nummer 3 beschriebenen NOxMS-Pkw erfüllt das Kraftfahrzeug die Anforderungen zur Einhaltung des Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für die Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor der Emissionsklassen "Euro 4" und "Euro 5". In der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22 "Bemerkungen" ist das Fahrzeug wie folgt zu kennzeichnen: "NOxMS-Pkw mit hoher Minderungsleistung, Typ, KBA (ABE-Nr. eintragen), ab (Einbaudatum eintragen)". Ausführende Stelle: (Name, Anschrift und ggf. Kontrollnummer der nach Anlage VIII c StVZO anerkannten AU-Kraftfahrzeugwerkstatt). Ort, Datum, Unterschrift und ggf. Prüfstempel mit Kennnummer der verantwortlichen Person, die den ordnungsgemäßen Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des NOxMS-Pkw bestätigt.




 Stand: 01.04.2024