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Anlage: (zu Nummer 12.2)

StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )

 
 

Anhang IV


(zu Nummer 12.2) Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus 1.1  Vor dem Einbau des Partikelminderungssystems ist der technisch einwandfreie Zustand des Kraftfahrzeugs festgestellt/hergestellt worden. 1.2  Das unter Nummer 2 beschriebene Kraftfahrzeug wurde mit dem unter Nummer 3 benannten Partikelminderungssystem ausgerüstet; der ordnungsgemäße Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des Partikelminderungssystems werden hiermit bestätigt. 1.3  Die Erneuerung des eingebauten Oxidationskatalysators war nicht erforderlich erforderlich und ist vorgenommen worden Angaben zum Kraftfahrzeug 2.1  Amtliches Kennzeichen: 2.2  Name und Anschrift des Fahrzeughalters: 2.3  Fahrzeughersteller: 2.4  Typ: 2.5  Fahrzeug-Identifizierungsnummer: 2.6  Datum der Erstzulassung: 2.7  Stand des Wegstreckenzählers: Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) 3.1  Hersteller des PMS: 3.2  Typ/Ausführung: 3.3  Genehmigungsnummer: 3.3.1  Abdruck der ABE für das PMS nach § 22 StVZO 3.3.2  Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug Angaben zu den Fahrzeugpapieren 4.1  Durch die Ausrüstung mit dem unter Nummer 3 beschriebenen Partikelminderungssystem erfüllt das Kraftfahrzeug die Anforderungen der nachfolgend aufgeführten Partikelminderungsklasse und ist in den Fahrzeugpapieren im Feld "Bemerkungen" wie folgt zu kennzeichnen: "PMK 0 nachger. m. Typ: (eintragen); KBA (Nr. eintragen), ab (Datum)" "PMK 1 nachger. m. Typ: (eintragen); KBA (Nr. eintragen), ab (Datum)" "PMK 2 nachger. m. Typ: (eintragen); KBA (Nr. eintragen), ab (Datum)" Ausführende Stelle: (Name, Anschrift, Kontrollnummer der anerkannten AU-Werkstatt) Ort, Datum, Unterschrift der nach § 29 Absatz 12 oder § 47 a Absatz 3 StVZO für die Untersuchung der Abgase verantwortlichen Person




 Stand: 01.02.2024