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Anlage: (zu Anlage XVIII)

StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )

 
 

Anhang


(zu Anlage XVIII) Muster für eine Bescheinigung über das Herunterladen von Daten/über die Unmöglichkeit des Herunterladens von Daten Vorbemerkung Wird bei einem Kraftfahrzeug das Kontrollgerät ausgetauscht oder besteht die Möglichkeit, dass nach einer Reparatur nicht mehr auf die im Massenspeicher gespeicherten Daten zugegriffen werden kann, ist das betroffene Transportunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass die im Kontrollgerät gespeicherten Daten entweder heruntergeladen worden sind und diesem Unternehmen auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden, oder dass die im Kontrollgerät gespeicherten Daten nicht heruntergeladen werden konnten. Dies hat durch die Ausstellung einer Bescheinigung nach dem beigefügten Muster zu erfolgen. Bescheinigungen können in "Heftform" und nach Bedarf in zwei- oder dreifacher Ausfertigung erstellt werden. Sie sind in der Überschrift mit der Länderkennzahl 1 für Deutschland und einer fortlaufenden Nummerierung zu versehen, die durch Schrägstrich von der Länderkennzahl abzugrenzen ist. Das Original ist zusammen mit der Rechnung für die aufgeführten Arbeiten dem Fahrer auszuhändigen oder kann dem Transportunternehmen per Post zugeleitet werden. Eine Ausfertigung verbleibt im Heft und wird bei dem Unternehmen, das die Bescheinigung ausgestellt hat, zur Prüfung durch die zuständige Behörde verwahrt. Die Bescheinigung ist zu unterschreiben und mit einem Firmenstempel zu versehen. Muster Bescheinigung Nummer: 1/XXXX Kontrollgerät nach Angang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 Bescheinigung über das Herunterladen von Daten/über die Unmöglichkeit des Herunterladens von Daten*) Das Kontrollgerät, das nachfolgend unter Nummer 2 beschrieben ist und im Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen eingebaut war/ist*), wurde ausgetauscht/repariert*) am:(Datum) Angaben zum Kontrollgerät Hersteller: Modell: Seriennummer: Die im Kontrollgerät gespeicherten Daten*) (a)  wurden heruntergeladen und können zur Verfügung gestellt werden (siehe nachfolgende Bemerkungen) (b)  konnten nicht heruntergeladen werden und sind daher nicht verfügbar, weil folgende Versuche zur Reparatur des Kontrollgerätes, die ein Herunterladen der Daten ermöglichen sollten, wurden unternommen: Bemerkungen (a)  Heruntergeladene Daten können nur dem betroffenen Transportunternehmen zur Verfügung gestellt werden, das heißt dem Unternehmen, das sich mittels einer Unternehmenskarte in das Kontrollgerät eingeloggt hat. (b)  Nur Daten, die sich auf das betroffene Transportunternehmen beziehen, können diesem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. (c)  Für den Zugriff auf die Daten ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich. (d)  Die Daten werden nur auf Antrag übermittelt. Der Antrag ist schriftlich an die unten genannte Adresse des Unternehmens zu richten, das die Daten zur Übermittlung bereithält. In dem Antrag ist anzugeben, wie die Daten übermittelt werden sollen (zum Beispiel per Einschreiben, E-Mail etc.). (e)  Die Daten werden nur für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem unter Nummer 1 genannten Tag aufbewahrt und nach Ablauf dieses Zeitraums vernichtet. (f)  Für die Übermittlung der Daten wird ein Entgelt in Höhe von € erhoben. Unternehmen, das die Daten zur Übermittlung bereithält: Datum, Unterschrift, Firmenstempel *) Nichtzutreffendes streichen




 Stand: 01.04.2024