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Anlage: (zu § 40 Absatz 6 und 7)

StVO ( Straßenverkehrs-Ordnung )

 
 

Anlage 1


Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
1 2 3
lfd. Nr. Zeichen Erläuterungen
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1

Zeichen 101



Gefahrstelle

Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2

Zeichen 102



Kreuzung oder Einmündung

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3

Zeichen 103



Kurve

4

Zeichen 105



Doppelkurve

5

Zeichen 108



Gefälle

6

Zeichen 110



Steigung

7

Zeichen 112



Unebene Fahrbahn

8

Zeichen 114



Schleuder- oder Rutschgefahr

Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9

Zeichen 117



Seitenwind

10

Zeichen 120



Verengte Fahrbahn

11

Zeichen 121



Einseitig verengte Fahrbahn

12

Zeichen 123



Arbeitsstelle

13

Zeichen 124



Stau

14

Zeichen 125



Gegenverkehr

15

Zeichen 131



Lichtzeichenanlage

16

Zeichen 133



Fußgänger

17

Zeichen 136



Kinder

18

Zeichen 138



Radverkehr

19

Zeichen 142



Wildwechsel

Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20

Zeichen 151



Bahnübergang

21

Zeichen 156



Bahnübergang mit dreistreifiger Bake

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22

Zeichen 159



Zweistreifige Bake

Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23

Zeichen 162



Einstreifige Bake

Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang




 Stand: 01.02.2024