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§ 1093 Vollstreckungsklausel

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.





 Stand: 01.02.2024