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§ 77 (Bindende Wirkung des Verwaltungsakts)
§ 78 (Vorverfahren)
§§ 79 bis 82 (weggefallen) Sozialgerichtsgesetz
§ 83 (Erhebung des Widerspruchs)
§ 84 (Frist und Form)
§ 84 a (Akteneinsicht)
§ 85 (Abhilfe oder Widerspruchsbescheid)
§ 86 (Abänderung während des Vorverfahrens)
§ 86 a (Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage)
§ 86 b (Einstweilige Maßnahmen des Gerichts der Hauptsache)
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