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Verfahrensrecht
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
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Verfahrensrecht
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
§ 9 Dolmetscher
§ 10 (aufgehoben)
§ 2 Rechtshilfe
§ 23 Neues Vorbringen
§ 31 Rechtskraftzeugnis
§ 20 Beschwerdeberechtigte
§ 4 Mehrere zuständige Gerichte
§ 6 Ausschließung des Richters
§ 18 [Änderung von Verfügungen]
§ 14 Prozeßkostenhilfe
§ 1 Anwendungsbereich
§ 29 Einlegung der weiteren Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde
§ 7 Handlungen eines unzuständigen oder ausgeschlossenen Richters
§ 13a Kosten
§ 28 Gericht der weiteren Beschwerde
§ 24 Aufschiebende Wirkung
§ 29a Anhörungsrüge
§ 34 Akteneinsicht, Abschriften
§ 30 Besetzung des Beschwerdegerichts
§ 3 Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche und Soldaten
§ 25 Begründung der Beschwerdeentscheidungen
§ 12 Ermittlung von Amts wegen
§ 15 Beweisaufnahme, Glaubhaftmachung
§ 22 Sofortige Beschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 13 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 16a Anerkennung ausländischer Entscheidungen
§ 8 Gerichtssprache, Sitzungspolizei, Beratung und Abstimmung
§ 27 Weitere Beschwerde
§ 33 Zwangsgeld, unmittelbarer Zwang
§ 32 Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte
§ 20a Anfechtung der Kostenentscheidungen
§ 5 Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
§ 11 Protokollierung von Anträgen und Erklärungen
§ 21 Einlegung der Beschwerde
§ 17 Fristberechnung
§ 16 Wirksamkeit und Bekanntmachung der gerichtlichen Verfügungen
§ 19 Beschwerde gegen Verfügungen des Gerichts erster Instanz
§ 26 Wirksamwerden der Beschwerdeentscheidung
§ 10 (aufgehoben)
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 10 (aufgehoben)
FGG ( Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
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