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§ 196 a Zurückweisung des Antrags

FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )

 
 

Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9 a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen.





 Stand: 01.04.2024