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§ 111 Familiensachen

FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )

 
 

Familiensachen sind 1. Ehesachen, 2. Kindschaftssachen, 3. Abstammungssachen, 4. Adoptionssachen, 5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, 6. Gewaltschutzsachen, 7. Versorgungsausgleichssachen, 8. Unterhaltssachen, 9. Güterrechtssachen, 10. sonstige Familiensachen, 11. Lebenspartnerschaftssachen.





 Stand: 01.04.2024