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§ 57 (Beteiligte)

FGO ( Finanzgerichtsordnung )

 
 

Beteiligte am Verfahren sind 1. der Kläger, 2. der Beklagte, 3. der Beigeladene, 4. die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).





 Stand: 01.11.2024