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Strafrecht
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
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Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Erster Titel Friedensverrat
Zweiter Titel Hochverrat
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89 a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 90 a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90 c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
§ 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
§ 90 b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 89 c Terrorismusfinanzierung
§ 91 a Anwendungsbereich
§ 89 b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
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§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
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§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89 a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 90 a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90 c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
§ 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
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§ 91 a Anwendungsbereich
§ 89 b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot