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Strafrecht
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
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Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Erster Titel Friedensverrat
Zweiter Titel Hochverrat
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§ 90 a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 91 a Anwendungsbereich
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
§ 89 a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 89 b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 90 c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
§ 90 b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 89 c Terrorismusfinanzierung
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
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§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
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§ 89 c Terrorismusfinanzierung