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VIERTES HAUPTSTÜCK Beseitigung des Strafmakels
§ 98 Verfahren
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§ 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
§ 101 Widerruf
§ 100 Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
§§ 94 bis 96 (weggefallen) Jugendgerichtsgesetz
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