Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Rechtsprechung
Home
Gesetze
Gesetze
Strafrecht
Jugendgerichtsgesetz
ZWEITER TEIL Jugendliche
DRITTES HAUPTSTÜCK Vollstreckung und Vollzug
Gesetze
Gesetze
Strafrecht
Jugendgerichtsgesetz
ZWEITER TEIL Jugendliche
DRITTES HAUPTSTÜCK Vollstreckung und Vollzug
ERSTER ABSCHNITT Vollstreckung
ZWEITER ABSCHNITT Vollzug
ZWEITER ABSCHNITT Vollzug
§ 90 Jugendarrest
§ 91 (weggefallen) Jugendgerichtsgesetz
§ 92 Rechtsbehelfe im Vollzug
§ 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
§ 93 a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
ZWEITER ABSCHNITT Vollzug
zurück
|
vor
§ 90 Jugendarrest
§ 91 (weggefallen) Jugendgerichtsgesetz
§ 92 Rechtsbehelfe im Vollzug
§ 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
§ 93 a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt