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Bundeszentralregistergesetz
BZRG Bundeszentralregistergesetz
ERSTER TEIL Registerbehörde
ZWEITER TEIL Das Zentralregister
DRITTER TEIL Das Erziehungsregister
VIERTER TEIL Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften
FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
§ 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§ 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
§ 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 69 Übergangsvorschriften
§ 70 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 71 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
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