§ 22 c Ausstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung
UStG ( Umsatzsteuergesetz )
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Hinweis auf die Fiskalvertretung; 2. den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters; 3. die dem Fiskalvertreter nach § 22 d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Stand: 01.04.2024
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