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§ 109 Verordnungsermächtigung

EStG ( Einkommensteuergesetz )

 
 

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.





 Stand: 01.02.2024