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§ 61 Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26 a des Gesetzes

EStDV ( Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 )

 
 

Können die Ehegatten den Antrag nach § 26 a Absatz 2 des Gesetzes nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehegatten dazu aus zwingenden Gründen nicht in der Lage ist, kann das Finanzamt den Antrag des anderen Ehegatten als genügend ansehen.





 Stand: 01.04.2024