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Steuerrecht
Abgabenordnung
DRITTER TEIL Allgemeine Verfahrensvorschriften
ERSTER ABSCHNITT Verfahrensgrundsätze
3. Unterabschnitt Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
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Gesetze
Steuerrecht
Abgabenordnung
DRITTER TEIL Allgemeine Verfahrensvorschriften
ERSTER ABSCHNITT Verfahrensgrundsätze
3. Unterabschnitt Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
I. Allgemeines
II. Beweis durch Auskünfte und Sachverständigengutachten
III. Beweis durch Urkunden und Augenschein
IV. Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte
V. Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen
I. Allgemeines
§ 85 Besteuerungsgrundsätze
§ 86 Beginn des Verfahrens
§ 87 Amtssprache
§ 87 a Elektronische Kommunikation
§ 87 b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden
§ 87 c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren
§ 87 d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag
§ 87 e Ausnahmeregelung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer
§ 88 Untersuchungsgrundsatz
§ 88 a Sammlung von geschützten Daten
§ 88 b Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen
§ 88 c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen
§ 89 Beratung, Auskunft
§ 89 a Vorabverständigungsverfahren
§ 89 b Internationale Risikobewertungsverfahren
§ 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
§ 91 Anhörung Beteiligter
§ 92 Beweismittel
I. Allgemeines
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§ 87 b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden
§ 87 c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren
§ 87 d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag
§ 87 e Ausnahmeregelung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer
§ 88 Untersuchungsgrundsatz
§ 88 a Sammlung von geschützten Daten
§ 88 b Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen
§ 88 c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen
§ 89 Beratung, Auskunft
§ 89 a Vorabverständigungsverfahren
§ 89 b Internationale Risikobewertungsverfahren
§ 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
§ 91 Anhörung Beteiligter
§ 92 Beweismittel