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Artikel 92 (Rechtsprechende Gewalt)

GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland )

 
 

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.





 Stand: 01.04.2024