§ 63 a Notwendiger pflegerischer Bedarf
SGB XII ( SGB XII - Sozialhilfe )
Die Träger der Sozialhilfe haben den notwendigen pflegerischen Bedarf zu ermitteln und festzustellen.
Stand: 01.04.2024
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Die Träger der Sozialhilfe haben den notwendigen pflegerischen Bedarf zu ermitteln und festzustellen.