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§ 8 Anwendungszeitraum

SachBezV ( Sachbezugsverordnung )

 
 

Die in dieser Verordnung festgesetzten Werte gelten für das Arbeitsentgelt, das den Entgeltabrechnungszeiträumen ab dem Jahr 2006 zuzuordnen ist.





 Stand: 01.04.2024