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§ 183 Verordnungsermächtigung

SGB IX ( SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen )

 
 

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.





 Stand: 01.04.2024