§ 92 Beitrag
SGB IX ( SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen )
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ist nach Maßgabe des Kapitels 9 ein Beitrag aufzubringen.
Stand: 01.02.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln